Neue Baumschutzsatzung für Alfter
Die neue Baumschutzsatzung enthält einige Verbesserungen

Neue Baumschutzsatzung für Alfter

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Neue Baumschutzsatzung für Alfter

Um dem besseren Schutz von Bäumen zu ermöglichen, hat der Alfterer Rat eine neue Baumschutzsatzung erlassen. Manchmal müssen alte Bäume aus Gründen der Verkehrsicherungspflicht ge ...

Um dem besseren Schutz von Bäumen zu ermöglichen, hat der Alfterer Rat eine neue Baumschutzsatzung erlassen. Manchmal müssen alte Bäume aus Gründen der Verkehrsicherungspflicht gefällt werden. Dafür soll dann ein angemessener Ersatz gepflanzt werden.

Unsere zentrale Idee war es, die Anzahl der Ersatzpflanzungen für einen gefällten Baum vom Stammumfang abhängig zu machen. Grade alte Bäume haben oft einen hohen ökologischen Wert, der mit einem kleinen Baum nicht ersetzt werden kann. Das ist jetzt in die Satzung eingeflossen.

Je entferntem Baum sind Ersatzpflanzungen mit einem Stammumfangvon mind. 14/16 cm nachfolgender Bemessung zu pflanzen:
Stammumfang des zu beseitigten Baumes Anzahl der Ersatzpflanzung
Bis 110 cm 1 Baum
Bis 130 cm 2 Bäume
Bis 150 cm 3 Bäume
Bis 200 cm 4 Bäume
Ab 200 cm wird die Ersatzpflanzung durch die Mitglieder der
Baumschutzkommission durch einen gesonderten Beschuss festgesetzt.Die Änderungen in der Satzung findet Ihr hier.

https://alfter.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZW-GHHXRQaWIGVf8CiahyUEjNRtyOyTItkVtFL3_tVFH/Anlage_3_—_Baumschutzsatzung_der_Gemeinde_Alfter_mit_Aenderungen.pdf

Danke für das Foto: Image by Giani Pralea from Pixabay