Verwaltung hält den Bürgerantrag für das Abwahlverfahren des Bürgermeisters für unzulässig
Wir halten die Ablehnungsbegründung der Verwaltung für rechtlich angreifbar

Verwaltung hält den Bürgerantrag für das Abwahlverfahren des Bürgermeisters für unzulässig

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Verwaltung hält den Bürgerantrag für das Abwahlverfahren des Bürgermeisters für unzulässig

Dieser Beitrag ist nicht mehr aktuell, Sie finden hier den aktuellen Stand: https://freie-waehler-alfter.de/2024/02/17/buergerantrag-abwahl-buergermeister-wir-beantragen-eine-exte ...

Dieser Beitrag ist nicht mehr aktuell, Sie finden hier den aktuellen Stand: https://freie-waehler-alfter.de/2024/02/17/buergerantrag-abwahl-buergermeister-wir-beantragen-eine-externe-gutachterliche-stellungnahme/

Die Verwaltung hält den Bürgerantrag für das Abwahlverfahren für unzulässig. Im wesentlichen deshalb, weil sie 654 Unterschriften auf Listen nicht gewertet hat, auf deren Rückseite aus Sicht der Verwaltung eine Begründung in Bezug auf eine wesentliche Tatsache unrichtig sei. Hätte die Verwaltung die 654 Stimmen als gültig gewertet, hätte der Bürgerantrag die notwendigen Stimmenzahl erreicht. Sie schreibt dazu: “Hierbei handelt es sich um eine falsche Tatsachenbehauptung, da mit der Unterschrift zur Abwahl des Bürgermeisters Dr. Rolf Schumacher keineswegs die Grundsteuererhöhung abgewendet werden kann.”

Es geht also um folgende Textstelle auf der Rückseite von Unterschriftenlisten: “In vielen Nachbarkommunen sind die massiven Grundsteuererhöhungen schon vollzogen. Wir können noch etwas ändern. Bitte unterschreiben Sie daher die Liste auf der Rückseite.”

Die Ablehnungsbegründung der Verwaltung ist aus unserer Sicht unzureichend und betrachtet nicht den expliziten Hinweise der Antragsteller einen Satz vor der von der Verwaltung bemängelten Textstelle, dass “Bürgerbegehren gegen Steuern nach Gemeindeordnung nicht zulässig sind”.

Vor dem Hintergrund, dass die Hebesätze jährlich festgelegt werden, ist es durchaus möglich, dass mit einem Wechsel des Bürgermeisters eine andere Haushaltspolitik Einzug hält, die niedrigere Hebesätze in den Folgejahren nach sich ziehen kann. Die Antragsteller hatten in Ihrem Text dabei womöglich nicht nur das kommende Haushaltsjahr sondern auch spätere Jahre im Blick, auf die sie zurecht Hoffnung setzen können, da durch eine Änderung an der Spitze des Rathauses eine andere Mittelverwendung angesteuert wird oder auch ein stärkeres Engagement hinsichtlich weiterer Einnahmen unterstellt werden kann.

Die FREIEN WÄHLER glauben, dass die Argumentation der Verwaltung somit rechtlich angreifbar ist.

Die Unterschriften von 654 Personen sind ein hohes Gut, die nicht mit dieser Begründung vom Tisch gefegt werden können.

Wir raten daher der Verwaltung, bis zur kommenden Ratssitzung die Unterlage nachzubessern.

Machen Sie sich selber ein Bild, lesen Sie hier die Begründung der Verwaltung zur Ablehnung der 654 Stimmen auf Seite 6, und die aus Sicht der Verwaltung falsche Tatsachenbehautung auf der Rückseite mehrerer Unterschriftenlisten auf Seite 15, rechts im selben Dokument:

https://alfter.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZZ8rPeIyOZBrh7P0xJ3lPpXmGUDbt5e0bL4a2nmpvgbdr_CXJjqKnnRRF0C9WB1y4w/Gesamtes_Sitzungspaket.pdf

Bolko Schweinitz