Klarheit bei Problem-Baustelle Kanalbau Olsdorf schaffen

Teilen

Klarheit bei Problem-Baustelle Kanalbau Olsdorf schaffen

Ist die Kostenexplosion beim Kanalbau in Olsdorf das Ergebnis von Planungsmängeln infolge falscher, unvollständiger oder unbrauchbarer Bodenuntersuchungen und der Auswahl unnötiger ...

Ist die Kostenexplosion beim Kanalbau in Olsdorf das Ergebnis von Planungsmängeln infolge falscher, unvollständiger oder unbrauchbarer Bodenuntersuchungen und der Auswahl unnötiger und teurer Bauverfahren ohne belastbare Prüfung? Die gutachterliche Stellungnahme von Dipl. Geol. Gero Kühn aus Alfter legt das nahe. Hier können Sie das Gutachten selber lesen und sich ein Bild machen: 151124-gutachten-gero-kuehn-olsdorf

Eine gutachterliche Stellungnahme, die darauf vom Abwasserwerk der Gemeinde in Auftrag gegeben wurde, zeigt auf, dass auch günstigere Bauverfahren möglich gewesen wären. https://alfter.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/Lh0LgvGcu9To9Sm0Nl.HayEYv8Tq8Sj1Kg1HauCWqBZo5Ok5KeyJbxIWt8Ur4Qo0LezKeyDWq8Sn6Rk1Lf0KjvFavETqASj1Mj0KaxJYr8Zm9UGJ/Gutachten_Schmitt_-_Olsdorf.pdf

Zur Erinnerung, für ein Bauverfahren mit Bohrpfählen stiegen die Kosten um ca. 500.000€. Die Klärung dieser Frage ist nicht nur für die Gebührenzahler in der Gemeinde Alfter von großer Bedeutung, die die Mehrkosten für ein sehr teures Bauverfahren und für die baubedingten zahlreichen Schäden an Gebäuden mit ihren Abwassergebühren tragen müssen. Auch für die vielen Geschädigten in Olsdorf, die Schadensersatz für die Schäden an ihren Gebäuden fordern, ist hier eine Klärung von großer Bedeutung.

Wäre das teure Bauverfahren nicht notwendig gewesen, oder wären Planungs- oder Ausführungsmängel Mitursache für die hohen Kosten, könnten sowohl das Abwasserwerk im Interesse der Gebührenzahler als auch die Geschädigten in Olsdorf Schadensersatz gelten machen.

Hier gilt es nun die vorliegenden Fakten zu beurteilen und zu gewichten. Deswegen fordern die FREIEN WÄHLER Alfter in einem Antrag zur kommenden Sitzung des Betriebsausschusses:

Sehr geehrter Herr Dr. Schumacher,

die Fraktion FREIE WÄHLER Alfter beantragt:

1. Der Autor der gutachterlichen geotechnischen Stellungnahme vom 11.5.2015, der Dipl. Geologe Gero Kühn, wird zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 geladen und steht den Ausschussmitgliedern für Fragen zur Verfügung.

2. Die Betriebsleitung des Abwasserwerkes Alfter wird beauftragt, zusammen mit Herrn Kühn ein Beratungsgespräch mit der Rechtsberatung des Abwasserwerkes zu führen. Ziel soll es sein, Möglichkeiten zur Schadensersatzforderung auszuloten und zu bewerten. Die Ergebnisse dieses Gespräches sollen dem Betriebsausschuss vorgelegt werden.

Des Weiteren bitten wir, dem Ausschuss und den Fraktionen zeitnah vorab die Stellungnahmen von Kohlenbach und Sander und der GBU OHG zur gutachterlichen geotechnischen Stellungnahme von Gero Kühn vorzulegen.

Begründung:
Durch das bürgerschaftliche Engagement von Herr Kühn liegt eine umfassende Bewertung der Bau- und Planungsmaßnahmen in Olsdorf vor, die viele Fragen aufwirft. Diese liegt den Fraktionen bereits vor. Die Vorlage des Sachverständigen Gutachtens Nr. 15-003 von Dr. Alexander Schmitt wirft weitere Fragen auf. So stellt der Gutachter dar, dass wie von Herr Kühn bereits festgestellt, wesentlich günstigere Bauverfahren möglich gewesen wären. Die Mehrkosten von ca. 500.000 € für die Gebührenzahler sind durch das aufwendige Bauverfahren mit Bohrpfählen entstanden. Dr. Alexander Schmitt stellt dar, dass die Herstellung von Bohrpfählen nach der DIN EN 1536:2010-12 geregelt ist. Eine stichprobenartige Untersuchung der Bohrprotokolle von Herr Kühn ergab aber, dass diese zum Teil nicht von der Bauleitung unterschrieben waren und Fehler enthielten. Ob hier die DIN Norm eingehalten worden ist, gilt es zu prüfen und zu beurteilen.
Die FREIEN WÄHLER Alfter halten es deswegen für sinnvoll, dass neben Dr. Alexander Schmitt auch Gero Kühn den Ausschussmitgliedern zur Klärung ihrer Fragen zur Verfügung stehen soll. Herr Kühn hat angeboten sowohl dem Ausschuss, als auch für ein Beratungsgespräch des Abwasserwerkes Alfter mit dessen Rechtsanwalt, kostenfrei zur Verfügung zu stehen.