Fragen an unsere Fraktion zum Haushalt
Harte Arbeit am Alfterer Haushalt steht weiterhin an

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Fragen an unsere Fraktion zum Haushalt

Die angekündigte Verdoppelung der Grundsteuer wirft in der Bevölkerung Fragen auf. Auf change.org wurde eine Petition gestartet. Diese fordert die Vertreter aller Fraktionen im Ra ...

Die angekündigte Verdoppelung der Grundsteuer wirft in der Bevölkerung Fragen auf. Auf change.org wurde eine Petition gestartet. Diese fordert die Vertreter aller Fraktionen im Rat auf, den Gemeindehaushalt durch konsequente Sparmaßnahmen zu konsolidieren, die Ausbauplanung für das Gymnasium in engen Grenzen zu halten und weitere Einnahmequellen zur Deckung des Finanzbedarfs zu finden.
Wir wurden angeschrieben und um die Beantwortung von 13 Fragen gebeten, was wir gerne tun. Da das Thema für viele Menschen von Interesse ist, beantworten wir diese Fragen im Folgenden hier öffentlich:

Wie stellt sich die Haushaltssituation der Gemeinde aktuell dar?
Globale Krisen haben starke Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt, die auch ohne die Kosten für die neue Schule laut Prognose der Kämmerei zu einer notwendigen Erhöhung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B auf bis zu 1.250 % führen. Um einige zu nennen: Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg, Hochwasser, Energiekrise, steigende Baukosten und steigende Zinsen. Die isolierten Aufwendungen der Gemeinde Alfter alleine für Corona und den Auswirkungen des Ukraine-Krieges belaufen sich in den Jahren 2020 bis 2023 auf geschätzte 10 Mio. Euro. Die dafür bereitgestellten Mittel von Land und Bund zur Erfüllung der Aufgaben sind absolut ungenügend.

Die zahlreichen neuen Baugebiete und das damit verbundene Bevölkerungswachstum der Gemeinde Alfter in den vergangenen Jahren führen – allerdings mit zeitlicher Verzögerung – zu steigenden Infrastruktur-Folgekosten, u. a. für Personal, Straßen, Grundschulen, Kitas, offene Ganztagsplätze und eben auch für die erforderliche weiterführende Schule. Das war den Entscheidern für die unangemessene Bauplanung der letzten zwei Jahrzehnte vorab bekannt.

Alfter hat aufgrund seiner Struktur bisher relativ wenig Gewerbesteuereinnahmen.

Nur die letzten beiden Punkte können als Erklärung der scheinbar vorhandenen Strukturprobleme der Gemeinde Alfter dienen, von den anderen Problemen sind nahezu alle Kommunen in NRW mehr oder weniger auf ähnliche Art und Weise betroffen.

Warum ist beabsichtigt den Haushalt diesmal lediglich einjährig aufzustellen?
Aufgrund der schwierigen und sich stetig ändernden äußeren Rahmenbedingungen war eine solide Planung für zwei Jahre nach Ansicht der Kämmerei nicht darstellbar. Dazu sollten für eine längerfristige Haushaltsplanung zunächst die Ergebnisse der Arbeit der Lenkungsgruppe abgewartet werden, die auf der Suche nach Einsparpotentialen und Einnahmeverbesserungen ist.

Warum glauben Sie, dass eine derart massive Grundsteuererhöhung das Mittel der Wahl ist und haben dies im Haushaltssicherungskonzept so kommuniziert?
Die Gemeinde ist verpflichtet, die Ziele des Haushaltssicherungskonzeptes zu erreichen und zwar durch Erhöhung der Einnahmen und Reduzierung der Ausgaben. Die Grundsteuer B ist die Position mit der am Abstand höchsten Wirksamkeit auf den Haushalt. Gleichzeitig werden alle Ausgaben auf mögliche Einsparungen geprüft.

Sind Sie sich bewusst, dass die Gemeinde Alfter mit den Hebesätzen für die Grundsteuer B bundesweit in einer Spitzengruppe rangiert und welches Signal wird Ihrer Meinung dadurch an potenzielle Neubürger gesendet, die derzeit überlegen, sich in der Region anzusiedeln?
Das ist allen politisch Verantwortlichen durchaus bewusst. Die potentiellen Neubürgerinnen und Neubürger erwarten allerdings zu Recht eine funktionierende Infrastruktur für sich und ihre Familien – das ist das Ziel und die Aufgabe.

Sind Sie sich bewusst, dass Grundsteuererhöhungen um 100 oder 200 Prozent zu Wertverlusten bei Immobilien führen und die Erdrosselungsgrenze für Steuern überschreiten könnten?
Die Faktoren für Immobilienpreise sind komplex. Grundsteuererhöhungen und das Vorhandensein eines Gymnasiums wirken hier wahrscheinlich in gegensätzliche Richtungen.

Die so genannte „Erdrosselungsgrenze“ ist unseres Wissens nicht gesetzlich normiert. Der Spielraum für Festlegung von Steuersätzen wird gemäß von vereinzelten Gerichtsentscheidungen dann überschritten, wenn die Steuer erdrosselnde Wirkung hat. Wann das der Fall ist, ist nach unseren Informationen je nach Steuerart und im Einzelfall zu entscheiden. Da sich – wie oben erwähnt – viele Kommunen in NRW in ähnlicher Lage befinden und Steuern massiv erhöhen müssen, steht Alfter mit diesem Problem nicht allein.

Warum besteht in Alfter eine so große Differenz zwischen Grundsteuer A und B. Es sind in den meisten Kommunen noch nicht einmal 100 Punke. In Alfter hingegen über 300.
Die Erträge aus der Grundsteuer A sind in Alfter geringfügig (Einnahmen laut Haushaltsplanung 2022: 93 T€ p.a., Grundsteuer B rund 6 Mio.€ p. a.). Eine Erhöhung kann demnach auch nur einen minimalen Beitrag zur Lösung des Problems leisten. Eine mögliche Anpassung wird allerdings geprüft.

Welche Projekte, die nicht der unmittelbaren Daseinsvorsorge dienen und für die noch keine finanziellen Ermächtigungen bestehen, kann die Gemeinde streichen, selbst wenn dabei Fördergelder entfallen?
Grundsätzlich stehen alle laufenden Projekte aufgrund der Haushaltslage auf dem Prüfstand. Das Streichen eines Projektes darf allerdings kein Selbstzweck sein, sondern kann allenfalls in einer schwierigen finanziellen Situation unter wirtschaftlichen Aspekten sinnvoll sein. Ein Projekt zu streichen und im Endeffekt dann durch Rückzahlung von Fördergeldern für dieses Projekt mehr zu zahlen, als wenn es umgesetzt wäre, halten wir für unklug.

Wie wird sichergestellt, dass der Kostenrahmen für das Gymnasium nicht erneut überschritten wird?
Die Kostenschätzung des Gymnasiums ist noch in einer sehr frühen Planungsphase. Sie ist noch mit recht allgemeinen Mittelwerten zu Raumbedarf ermittelt. Die entscheidende Phase der Kostenermittlung konkretisiert sich, wenn klar ist, wie der oder die Baukörper für die Erweiterung konkret gestaltet werden. Dafür ist eine weitere Konkretisierung der Planung notwendig. Das bedeutet, dass es Abweichungen geben kann, ohne dass Fehler gemacht werden. Die bisherigen Sprünge in der Kostenprognose sind allerdings durch fehlerhafte Projektsteuerung des Bürgermeisters entstanden.

Warum wurde der Beschluss für die Errichtung eines Gymnasiums vor dem Hintergrund der bereits vorher angespannten Haushaltslage gefasst?
Die weiterführende Schule in Alfter, nach eindeutigem Elternwillen ein Gymnasium, ist eine Pflichtaufgabe. Die Versorgung mit gymnasialen Schulplätzen in der Region ist extrem angespannt. Die Städte Bonn und Bornheim hatten die Gemeinde Alfter dazu vorab angeschrieben, Zitat Bonn: „Die Bonner Gymnasien können – anders als in den Vorjahren – eine ausreichende Versorgung mit Schulplätzen für Schüler*innen aus Alfter nicht mehr gewährleisten.“ Zitat Bornheim: „Durch den stetigen Anstieg der Anzahl von Schülerinnen und Schülern haben die drei weiterführenden Schulen in Bornheim bereits vor Jahren ihre Kapazitätsgrenze erreicht.“

Jedes Schuljahr verlässt ein kompletter gymnasialer Zug die Grundschulen der Gemeinde Alfter.

Welche Möglichkeiten hat die Gemeinde Grundbesitz zu veräußern, um – speziell im Zusammenhang mit dem Ausbau des Gymnasiums – den Haushalt zu konsolidieren und eine Grundsteuererhöhung zu vermeiden?
Dazu können wir keine Information geben, da wir hierzu keine Daten haben. Nachhaltig sind solche Einmaleffekte allerdings nicht und „verpuffen“ schnell im Haushalt, ohne dauerhaft die Einnahmenseite zu verbessern.

Welche konkrete Möglichkeit hat die Gemeinde, Ihre Einnahmensituation ohne weitere Belastungen für private Hausbesitzer und Mieter zu verbessern?
Eine Liste von geplanten Maßnahmen und Vorschlägen finden Sie zum TOP 4 der Ratssitzung vom 15. Juni 2023: zum Lesen hier klicken. Erste Maßnahmen sind bereits umgesetzt.

Hat die Gemeinde erwogen, externen Sachverstand bzw. Experten der Bezirksregierung bei der Sanierung des Haushaltes einzubeziehen?
Unseres Wissens wurde dies bisher nicht erwogen.