15 Jahre Provisorium – Zeit für einen sicheren Gehweg am Tonnenpütz
Der Gehweg am Tonnenpütz mit Schotterbelag

15 Jahre Provisorium – Zeit für einen sicheren Gehweg am Tonnenpütz

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15 Jahre Provisorium – Zeit für einen sicheren Gehweg am Tonnenpütz

Deswegen haben wir zur Ratssitzung am 6. Juli 2018 den folgenden Antrag gestellt: Sehr geehrter Herr Dr. Schumacher, seit den Neubaumaßnahmen am Tonnenpütz in Umsetzung des Be ...

Deswegen haben wir zur Ratssitzung am 6. Juli 2018 den folgenden Antrag gestellt:

Sehr geehrter Herr Dr. Schumacher,
seit den Neubaumaßnahmen am Tonnenpütz in Umsetzung des Bebauungsplanes Tonnenpütz vor ca. 15 Jahren ist der Gehweg dort in unakzeptablem Zustand. Anstatt üblicher Gehwegbeläge wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Schotterbeläge mit kurzer Lebensdauer aufgebracht, die für einen Gehweg nicht geeignet sind.

Aus unserer Sicht ist die Verkehrssicherheit auf diesem Gehweg nicht gegeben:

1. Für Rollstuhlfahrer, Nutzer von Rollatoren, Eltern mit Kinderwägen oder Fußgänger mit Einkaufstrolleys ist der Gehweg nicht, oder nur sehr schlecht nutzbar.
2. Oft sieht man die unter 1. genannten Gruppen auf die geteerte Straßenfläche ausweichen. Das hierdurch für die o.g. Nutzung aufgrund des Autoverkehrs entstehende Risiko ist nicht hinnehmbar. Ein Ausweichen auf einen Gehweg auf der anderen Straßenseite ist nicht möglich, da es dort keinen Gehweg gibt.
3. Ein auf der Basis der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren auf die Anlieger übertragene Räum- und Streupflicht im Gehwegbereich ist aufgrund des bestehenden Belages nicht vollständig umsetzbar. Eine Schadensersatzhaftung der Eigentümer kann daher nicht ausgeschlossen werden.
4. Es besteht Sturzgefahr für Fußgänger.
5. Die durch den regelmäßigen Abtrag des Schotters in die Straßenrinne entstehende Belastung für das Kanalsystem ist nicht akzeptabel. Dies gilt auch für den Umstand, dass die Anwohner den im Bereich der Straßenrinne anfallenden Schotter unverzüglich reinigen und auf ihre Kosten lt. Satzung entsorgen müssen (§ 3 Abs. 2 der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 14.12.1978).
Hier ist aus Sicht der FREIEN WÄHLER Alfter ein Handeln der Gemeinde Alfter geboten.

Antrag: Die Gemeinde wird beauftragt, umgehend eine kostengünstige und verkehrssichere Lösung für den Gehweg umzusetzen. Es wird angeregt den geteerten Bürgersteig, wie er gerade im Anschluss an den Schotterweg beim Ausbau der Haltestelle Lohheckenweg im Tonnenpütz für einige Meter entstanden ist, für den in Rede stehenden Bereich fortzusetzen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass der geplante Ausbau der Straße Tonnenpütz aufgrund der noch ausstehenden Neubewertung der Straßen terminlich verzögern kann.