Baufraktion von CDU/UWG und FDP stimmen für Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan “Integratives Wohnen am Görresbach” am 11.12 im Planungsausschuss – unser Antrag zum Erhalt der Freifläche im B-Plan Birrekoven wird im Planungsausschuss beraten

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Baufraktion von CDU/UWG und FDP stimmen für Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan “Integratives Wohnen am Görresbach” am 11.12 im Planungsausschuss – unser Antrag zum Erhalt der Freifläche im B-Plan Birrekoven wird im Planungsausschuss beraten

Antrag Aufhebung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan-Ruffacker Es war eine denkbar knappe Abstimmung. 18 Ratsmitglieder folgten unserem Antrag, den Bebauungsplan Ruf ...

Antrag Aufhebung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan-Ruffacker

Es war eine denkbar knappe Abstimmung. 18 Ratsmitglieder folgten unserem Antrag, den Bebauungsplan Ruffacker aufzuheben. 19 stimmten dagegen. FDP und UWG hatten sich wieder einmal zu willfährigen Gehilfen der radikalen CDU-Baupolitik angedient.

Klar wurde an diesem Abend leider auch, die CDU-Alfter möchte alle noch nicht realisierten Baugebiete in Alfter-Ort umsetzten. Koste es, was es wolle.

Unser Antrag zum Erhalt der Freifläche im Bebauungsplan Birrekoven

erhielt am 13.2.2014 unerwartete Unterstützung. Die Verwaltung legte unserem Antrag folgend einen Beschlussvorschlag vor: Zitat Anfang

“I. Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt,

1. die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans 028 Birrekoven mit dem Ziel, für die unbebauten, im baurechtlichen Sinne nicht erschlossenen Flächen im Plangebiet im Wesentlichen die Nutzungsart Grünfläche festzulegen und

2. die Verwaltung zu beauftragen, zeitnah den vorstehenden Beschluss zu veröffentlichen und zur nächsten Sitzung eine Veränderungssperre als Satzung zur Beschlussfassung vorzulegen.”

Zitat Ende

Diesen Vorschlag begründete die Verwaltung aus unserer Sicht völlig richtig:

Zitat Anfang

“II. Begründung:

Die Fraktion der Freien Wähler beantragt, ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 028 „Birrekoven“ einzuleiten.

Ziel ist es, die bisher noch unbebaute Fläche als Grünfläche zu erhalten. Zur Sicherung des momentanen Zustandes soll eine Veränderungssperre verhängt werden.

Die Verwaltung kann aus planungsrechtlicher Sicht dem Antragsinhalt zustimmen. Der zur Rede stehende Bebauungsplan steht den aktuellen und grundsätzlichen städtebaulichen und siedlungsstrukturellen Zielsetzungen entgegen. Die Bauleitplanung ist gegenwärtig aufgefordert, den Freiraum zu schützen und kleinteilige bauliche Entwicklungen in den Außenbereich zu verhindern. Die mit der Bauleitplanung verfolgte Planungsabsicht ist zudem mit der gebotenen Ausrichtung auf eine kompakte Siedlungsstruktur und eine möglichst geringe Beeinträchtigung der Funktions und Leistungsfähigkeit des Freiraums und des Landschaftsbildes nicht mehr vereinbar.

Der Im Baugesetzbuch verankerte Grundsatz des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden muss hier verfolgt werden, auch wenn der Bebauungsplan bisher ein abweichendes städtebauliches Ziel verfolgt hat.”

Zitat Ende

Antrag jetzt in den Planungsausschuss verwiesen

Am 14.2.2014 ging dann bei der Verwaltung ein Schreiben eines Grundstückseigentümers ein. Darauf zog der Bürgermeister seinen Beschlussvorschlag wieder zurück und schlug vor, unseren Antrag im Planungsausschuss zu beraten und offene Fragen auch zur Rechtslage zu klären.

Diesem Vorschlag folgte der Rat einstimmig.

Lesen Sie hier unseren Antrag: 140130-birrekoven-ruffacker-netz

Hier finden Sie unter dem Punk 8.3 die genannten Anschreiben (hier klicken)

Lesen Sie hier den Artikel im Bonner Generalanzeiger (hier klicken)