Warum hätte der Kämmerer als Vertreter des Bürgermeisters den Beschluss des Rates für rechtswidrig erklären müssen, hätten alle so abgestimmt wie die SPD? Ein Erklärungsversuch.
Zum Verständnis müssen zunächst die formalen Hintergründe erläutert werden. Der Beschluss des Rates über die Zulässigkeit des Abwahlantrages ist ein VERWALTUNGSAKT. Ein sehr seltener Fall, dass ein Ratsbeschluss so „einzuordnen“ ist.Grundsätzlich: Ein Verwaltungsakt ist jede ...
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