Buschkauler Feld – zu viele Unbekannte in der Entwässerungsplanung
Vergrößert das Buschkauler Feld das Hochwasserrisiko der Menschen am Hardtbach

Buschkauler Feld – zu viele Unbekannte in der Entwässerungsplanung

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Buschkauler Feld – zu viele Unbekannte in der Entwässerungsplanung

Im Kontext der Hochwasserereignisse vom Sommer 2021 kommen wir zu dem Ergebnis, dass es noch Klärungsbedarf zur Einleitung von Oberflächenwasser aus dem Baugebiet Buschkauler Feld ...

Im Kontext der Hochwasserereignisse vom Sommer 2021 kommen wir zu dem Ergebnis, dass es noch Klärungsbedarf zur Einleitung von Oberflächenwasser aus dem Baugebiet Buschkauler Feld und der Erweiterung des Tontagebaus Schenkenbusch in den Hardtbach nahe der Henry Spaak Straße gibt.

Die Verwaltung hatte zugesagt, die Ergebnisse des Klimafolgenanpassungskonzepts in den Plan einarbeiten zu wollen. Immer häufiger auftretende Starkregenereignisse in den letzten Jahren zeigen, dass die heutige Planung zur Regenrückhaltung im Plangebiet Buschkauler Feld sich nicht an den minimalen Standards orientieren sollte, wenn in Zukunft keine Verschlechterung entstehen soll. Ob darauf in der Planung bereits eine Anpassung erfolgt ist wollen wir auch mit unseren Fragen klären.

Dazu meinen wir: Eine Einleitung von Oberflächenwasser in den Hardtbach darf vor dem Hintergrund der Hochwasserereignisse im Sommer 2021 nur geschehen, wenn dies für die Anwohner am Hardtbach unterhalb der Henry-Spaak-Straße, also in Impekoven und Oedekoven, keine zusätzliche Hochwassergefährdung bedeutet.

Die Ausgangslage
Das Oberflächenwasser (Regenwasser) vom Buschkauler Feld und von der geplanten Erweiterung des Tontagebaus Schenkenbusch soll in den Hardtbach geleitet werden.

Die e-Regio äußert in der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Bedenken. So liegt ein Nachweis zur schadlosen Einleitung des Oberflächenwassers aus dem Buschkauler Feld laut Stellungnahme der e-Regio im Bereich des Grabens nach der L113 zur Einleitungsstelle im Hardtbach nahe der Henry-Spaak-Straße nicht vor.

Die e-Regio rät dringen dazu, „auch im Erschließungsgebiet „Buschkauler Feld“ die Gewässerver-träglichkeitimVorfeld mittels eines BWK M3/M7-Nachweises für den gesamten Buschkauler Graben zwischen der Einleitstelle am Baugebiet und der Einleitstelle am Hardtbach in der Henri-Spaak-Straße nachzuweisen.“ Der Beschlussvorschlag der Gemeinde Alfter folgte dieser Anregung nicht.

Ferner hinterfragt die e-Regio in ihrer Stellungnahme die Konstruktion und das Volumen der Regenrückhaltebecken für das Plangebiet Buschkauler Feld: „Die Einleitmengen in das Becken, und damit die Dimensionierung, sei nicht nachvollziehbar. Es sei in Frage zu stellen, ob das Becken für ein 100-jähriges Niederschlagsereignis (in der Überflutungsbetrachtung) ausreichend groß dimensioniert sei. und „Laut entwässerungstechnischem Gutachten soll der Regenrückhalteraum aus zwei Becken bestehen. Eingeleitet wird in das erste Becken, von wo aus erst nach Vollstau ein Überlauf Wasser in das zweite Becken abschlägt, von diesem dann in den Graben eingeleitet wird. Folglich wäre das erste Becken stets gefüllt und die notwendige Rückhaltemenge wäre mitunter nicht gegeben, da das Becken vor einem erneuten Regenereignis nicht leer laufen kann.“

Wie die Gemeinde mit den Anregungen der e-Regio schlussendlich umgegangen ist, ist dem Gemeinderat bis heute nicht bekannt. Aus diesem Grund haben wir für die Ratssitzung am 3.2.22 folgende Fragen gestellt.

  • Die e-Regio fordert fachlich begründet ein Mischkanalsystem. Warum wird an einem Trennkanalsystem festgehalten?
  • Der Anregung zur Festsetzung einer Rückstauebene des Kanals im Bebauungsplan wurde nicht gefolgt. Was führte zur Forderung der e-Regio? Mit welcher Begründung wird dieser Vorschlag seitens der Verwaltung abgelehnt?
  • Liegt eine Genehmigung der Unteren Wasserbehörde für die Einleitung in den Hardtbach vor?
  • Wenn nein, besteht ein zeitliches Risiko -und damit auch ein finanzielles Risiko für die WFA und die Gemeinde Alfter- für die Umsetzung des Baugebietes, sollte die Untere Wasserbehörde der Einleitung in den Hardtbach nicht zustimmen?
  • Wurden bei der Planung der Regenrückhaltung im B-Plan Buschkauler Feld eine zukunftssichere klimafolgenanpassungskonzeptkonforme Annahme von häufigeren und heftigeren Starkregenereignissen zugrunde gelegt?
  • Wenn ja, auf Basis welcher Standards erfolgte die Planung der Regenrückhaltung?
  • Wenn nein, warum nicht?
  • Steht die Einleitung von Oberflächenwasser in den Hardtbach durch die Erweiterung des Tontagebaus Schenkenbusch in Konflikt mit der geplanten Einleitung von Oberflächenwassers aus dem B-Plan Gebiet Buschkauler Feld?
  • Ist die von der e-Regio angesprochene fehlende Möglichkeit zur Entleerung des ersten der zwei Regenrückhaltebecken geklärt?

Für weitere Informationen finden Sie hier unseren kompletten Antrag: https://freie-waehler-alfter.de/wp-content/uploads/2022/01/220121-buschkaul-entwaesserung-netz-2.pdf