Ratssitzung zur Eiche am Strangheidgesweg – Bürgermeister kann keinen unserer Kritikpunkte widerlegen
Mit einer Ersatzpflanzung nicht wirklich zu ersetzen

Ratssitzung zur Eiche am Strangheidgesweg – Bürgermeister kann keinen unserer Kritikpunkte widerlegen

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Ratssitzung zur Eiche am Strangheidgesweg – Bürgermeister kann keinen unserer Kritikpunkte widerlegen

Zur Ratssitzung hat Bürgermeister Schumacher zahlreiche Dokumente vorgelegt. Er kann keine unserer Kritikpunkte widerlegen. Die Bilanz unserer Akteneinsicht und der Sichtung d ...

Zur Ratssitzung hat Bürgermeister Schumacher zahlreiche Dokumente vorgelegt. Er kann keine unserer Kritikpunkte widerlegen.

Die Bilanz unserer Akteneinsicht und der Sichtung der vom Bürgermeister vorgelegten Unterlagen ist eindeutig:

1. Der Bürgermeister hat zu keinen Zeitpunkt bis zum Verkauf des Grundstückes den Rat über den Konflikt Baum/ Bebauung informiert.

2. Wir haben in der Akte kein einziges Szenario gefunden, dass sich mit Möglichkeiten zum Erhalt des Baumes auseinandersetzt.

3. Der Bürgermeister hat zu keinen Zeitpunkt bis zum Verkauf des Grundstückes auf das Rechtsgutachten, seinen Inhalt und sein Ziel hingewiesen.

4. Seit Oktober 2018 ist eine klare Initiative seitens des Bürgermeisters belegbar, den Baum rechtssicher Fällen zu können.

5. Mittels mehrerer Grundstücksgeschäfte der Gemeinde Alfter, werden mögliche juristische Streitigkeiten zur Verhinderung der Fällung des Baumes vermieden. Der Rat wurde über diesen Aspekt beim Verkauf des entscheidenden Grundstückes nicht informiert.

Damit Sie sich selber ein Bild machen können, finden Sie im Folgenden unsere öffentliche Anlayse und Stellungnahme, die wir in der Ratssitzung am 29.10.2020 mündlich vorgetragen haben. Alle Quellen sind darin verlinkt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

dieser Antrag von uns heute ist nicht politisch. Trotzdem kurz vorab zur politischen Einordnung: Wir stehen für integratives Wohnen, wir stehen für sozial verträglichen Wohnungsbau und wir stehen für Schutz von Umwelt und Natur. Aber um unsere politischen Ziele geht es in unserem Antrag heute nicht.

Es geht um einen alten Eichenbaum auf einem Grundstück, dass die Gemeinde Alfter zur Bebauung verkauft hat. Dieser Baum und die Bebauung stehen miteinander im Konflikt.

Wir hatten in der letzten Ratssitzung dazu Fragen gestellt. Weil wir mit den Antworten der Verwaltung auf unsere Anfragen nicht zufrieden waren, haben die FREIEN WÄHLER Alfter Akteneinsicht genommen. Als Ratsmitglieder, die den gesamten Entscheidungsprozess seit 2016 begleiten, waren wir fassungslos, wie unvollständig und damit manipulativ die Informationen waren, die der Rat zur Entscheidungsfindung vorliegen hatte.

Es geht uns hier darum, die Öffentlichkeit – den Rat, seine Ausschüsse und die Bürgerinnen und Bürger – darüber zu informieren, welche Informationen der Bürgermeister dem Rat von 2016 bis Mitte 2020 zur Entscheidungsfindung zur Verfügung gestellt hat – und welche nicht.

Es gibt in der Ratsvorlage dazu eine chronologische Auflistung seitens der Verwaltung (Information der Verwaltung zum chronologischen Verlauf des Bauprojektes: Quelle). Wir möchten diese hier zugrundelegen und kommentieren:

Im gesamten Verfahren bis zum abschließenden Verkauf hat die Gemeinde Alfter den Rat und seine Ausschüsse zu keinem Zeitpunkt über den bestehenden Konflikt Baum/Bebauung informiert. Es handelt sich hierbei um insgesamt 5 Sitzungen von Rat oder Haupt- und Finanzausschuss.

Die ersten beiden Sitzungen sind im September 2016. Da beschließen Haupt- und Finanzausschuss und Rat den Verkauf des Grundstückes, ohne von der Verwaltung auf die Konfliktsituation Baum/Bebauung hingewiesen worden zu worden zu sein – deshalb wohl auch einstimmig.

2017 und 2018 konkretisiert sich die Planung der Baumaßnahme und auch des Konfliktes Baum/Bebauung. Hier zeigt sich, dass in der Verwaltung mit großer Energie, mit Zeit- und Personaleinsatz an Möglichkeiten zur Fällung des Baumes gearbeitet wird.

Im April 2018 beauftragt die Gemeinde Alfter einen Rechtsanwalt die Möglichkeiten zur Entfernung des Baumes zu prüfen (Quelle). Am selben Tag liegt die Stellungnahme der Kanzlei der Gemeinde schon vor (Quelle).

Und am selben Tag tagt auch der Haupt- und Finanzausschuss zum Thema.

Diesem Ausschuss werden nun schon zwei wesentliche Informationen vorenthalten.

Wieder wird der Ausschuss nicht über den Konflikt Baum/Bebauung informiert.

Und er wird nicht informiert über die Beauftragung eines Rechtsgutachtens und über das bereits vorliegende Ergebnisses.

Das selbe geschieht in der darauf folgenden Ratssitzung am 19.4.2018.

Sie Herr Bürgermeister haben im Schreiben vom September 2020 geschrieben, sie hätten sich für den Baum eingesetzt (Quelle). Das steht in völligem Widerspruch zur Aktenlage

Wie Sie zum Erhalt des Baumes stehen, wird in der Akte am 16.10.2018 klar (Quelle). Dort findet sich ein Entwurf eines Anschreibens, dass Sie persönlich verfasst und Verwaltungsmitarbeitern zur kritischen Korrektur vorgelegt haben. Dort schreiben Sie: „Ich könnte mir folgende Antwort vorstellen.“ und später (Zitat) „Folglich wird die Gemeinde Alfter zu dem geplanten Wohnhaus ihr Einvernehmen erteilen. Das gilt auch auch für den Fall des Antrages auf Fällung der Eiche zum Zwecke der Errichtung von Wohnungsbau.“

Es gibt bei der Fällung, die Sie Herr Schumacher im Oktober 2018 bereitwillig schriftlich zusagen wollen, aber ein Problem. Das Rechtsgutachten zeigt, dass auch die Zustimmung des Nachbarn (einer dritten Partei) zur Fällung notwendig ist, da der Baum auf der Grundstücksgrenze steht.

Hier bietet die Gemeinde Alfter dem potentiellen Käufer an, den möglicherweise notwendigen Rechtsstreit zur Fällung des Baumes vorab auszufechten, und dann das Grundstück zu verkaufen.

(Quelle)

Die Gemeinde ist also ab 2018 nachweisbar aktiv unterwegs, auf die Fällung des Baumes hinzuwirken. Man findet aber scheinbar eine andere Lösung:

Und hier kommt der undurchsichtigste Teil des Falles. Eine Alternative zu einem Rechtsstreit wäre es, wenn der Kaufinteressent das Nachbargrundstück erwerben könnte, und so der Baum ganz auf seinem Grundstück steht. Das würde einen möglicher Rechtsstreit um den Erhalt des Baumes mit einem Nachbarn verhindern.

Hier kommt die Gemeinde Alfter ins Spiel. Ohne den Rat zu informieren ersteigert die Gemeinde im Haushaltssicherungskonzept anliegende Grundstücke am 24.7.2019. In der Ratssitzung am 26.9.2019, zwei Monate später, schlägt die Verwaltung dem Rat und Haupt- und Finanzausschuss vor, eine Teilfläche auch eines dieser Grundstücke an den Käufer zu verkaufen.

Die Information die der Rat dazu bekommt ist folgende. Verkauft werden soll das Grundstück laut Verwaltung (Zitat) „Um dem zukünftigen Eigentümer eine bessere Ausnutzbarkeit des Grundstückes zu ermöglichen.“ Andere Gründe werden dem Rat nicht genannt.

Der Verkauf nutzt aber zudem dem Käufer bei der Beseitigung des Baumes, indem ein juristisches Risiko vermieden wird, weil es so keine Grenzständigkeit des Baumes mehr gibt. Über diesen wesentlichen Aspekt wird der Rat aber vor dem Verkauf nicht informiert.

Es ist nun die fünfte Sitzung, in der nicht auf die Konfliktsituation Baum/Bebauung hingewiesen wird. Dazu werden dem Rat weiter die Informationen über die konkreten Schritte der Verwaltung, auf ein Fällung hinzuwirken vorenthalten.

Neu ist eine dritte dem Rat vorenthaltene Information. Der Verkauf des kleinen Grundstückes manifestiert die Fällung des Baumes.

Der Bürgermeister behauptet, sich für den Erhalt des Baumes einzusetzen.(Quelle) Wir haben die Akte daraufhin geprüft.

Das Ergebnis: Wir haben keine einzige Idee, keine dokumentiertes Treffen, keine Konzepte, keine alternativen Überlegungen gefunden, wie man den Baum erhalten könnte. Sie Herr Bürgermeister haben die ganze Zeit nur von einer Perspektive auf dieses Projekt geschaut. Bebauung nach §34 BauGB und Fällung des Baumes.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir (die Ratsmitglieder) sind es, die hier dumm da stehen. Wir müssen den Bürgerinnen und Bürgern erklären, warum wir den Baum alternativlos zum Abschuss freigegeben haben. Wir haben den Grundstücksverkauf in gutem Glauben getan, weil wir uns auf die Vorlagen der Verwaltung verlassen haben. Aber die Vorlagen haben uns getäuscht. Nehmen Sie selber Akteneinsicht und machen sie sich ein Bild.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir machen unsere Arbeit hier ehrenamtlich mit viel Zeiteinsatz und Energie. Wir dürfen ein solches Vorgehen des Bürgermeisters nicht akzeptieren. Egal welche politischen Ziele wir verfolgen, wir sind auf Fairplay und Vertrauen in die Verwaltung angewiesen. Was hier geschehen ist, verletzt unser aller Rechte. Nutzen und schützen Sie Ihre Rechte als Fraktion, und beziehen Sie gegenüber dem Bürgermeister Stellung.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister:

Man muss sich bei Ihrem Vorgehen, neben den hier geschilderten Tatsachen zusätzlich einmal die Frage der Effizienz stellen.

Wir haben zu diesem Thema einen dicken und vollen Aktenordner gesichtet. Das ganze Verfahren hat viel Geld, Personaleinsatz und noch viel mehr Zeit gekostet. Und es kommt nichts gutes dabei heraus, da der Grundkonflikt nicht gelöst wurde.

Ein solides B-Planverfahren zur Innenentwicklung nach § 13a BauGB wäre in kürzerer Zeit umsetzbar gewesen – und man hätte bessere Ergebnisse erhalten. Man hätte den Baukörper drehen können – damit das Bauprojekt umsetzen und den Baum erhalten können.

Jeder der einen alten Baum wirklich erhalten möchte, Herr Bürgermeister, hätte das im Verfahren überlegt.

Wir fassen zusammen:

1. Der Bürgermeister hat zu keinen Zeitpunkt bis zum Verkauf des Grundstückes den Rat über den Konflikt Baum/ Bebauung informiert.

2. Wir haben in der Akte kein einziges Szenario gefunden, dass sich mit Möglichkeiten zum Erhalt des Baumes auseinandersetzt.

3. Der Bürgermeister hat zu keinen Zeitpunkt bis zum Verkauf des Grundstückes auf das Rechtsgutachten, seinen Inhalt und sein Ziel hingewiesen.

4. Seit Oktober 2018 ist eine klare Initiative seitens des Bürgermeisters belegbar, den Baum rechtssicher Fällen zu können.

5. Mittels mehrerer Grundstücksgeschäfte der Gemeinde Alfter, werden mögliche juristische Streitigkeiten zur Verhinderung der Fällung des Baumes vermieden. Der Rat wurde über diesen Aspekt beim Verkauf des entscheidenden Grundstückes nicht informiert.

Die Entfernung des Baumes hat in der Arbeit der Verwaltung und des Bürgermeisters eine große Rolle gespielt. Trotzdem haben Sie, Herr Bürgermeister, fünfmal Ihre Unterschrift unter eine Sitzungsvorlage gesetzt, die diese Tatsache komplett unterschlägt.

Mit den von Ihnen heute hier vorgelegten Informationen, Herr Bürgermeister, widerlegen oder entschärfen Sie keinen der von uns in unserem Antrag aufgeführten Kritikpunkte. Wir halten Ihr Vorgehen für unkorrekt und manipulativ. Sie haben versucht, Entscheidungen des Rates in Ihrem Sinne herbeizuführen, indem Sie dem Rat wesentliche Informationen vorenthalten haben. Das schädigt die politische Kultur, schadet dem Ansehen von Rat und Verwaltung und verletzt die Informationsrechte der Ratsmitglieder.