Akteineinsicht zur Eiche am Strangheidgesweg – Bürgermeister hat Rat und Öffentlichkeit getäuscht
Mit einer Ersatzpflanzung nicht wirklich zu ersetzen

Akteineinsicht zur Eiche am Strangheidgesweg – Bürgermeister hat Rat und Öffentlichkeit getäuscht

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Akteineinsicht zur Eiche am Strangheidgesweg – Bürgermeister hat Rat und Öffentlichkeit getäuscht

Am 8.10.2020 haben Sandra Semrau und Bolko Graf Schweinitz Akteneinsicht genommen. Das Ergebniss zeigt, dass die Gemeinde gezielt nach Möglichkeiten gesucht hat, die alte Eiche zu ...

Am 8.10.2020 haben Sandra Semrau und Bolko Graf Schweinitz Akteneinsicht genommen. Das Ergebniss zeigt, dass die Gemeinde gezielt nach Möglichkeiten gesucht hat, die alte Eiche zu fällen. Der Bürgermeister hat den Rat und die Öffentlichkeit bewusst nicht darüber informiert. Wir haben bentragt, dass dem Rat Dokumente aus der Akte vorgelegt werden, die das belegen:

Antrag der Ratsfraktion FREIE WÄHLER Alfter

Behandlung im öffentlichen Teil der Ratssitzung: Fällung einer Eiche am Strangheidgesweg

Offenlegung der Umstände zum Verkauf der Grundstücke gemäß Beschlussvorlage 10-1-371 aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Rates vom 26.09.2019

Sehr geehrter Herr Dr. Schumacher,

in o.a. Angelegenheit haben wir vom Recht der Akteneinsicht Gebrauch gemacht. Da die Angelegenheit Grundstücksverkäufe betrifft ist zum Teil eine nichtöffentliche Beratung notwendig. Wir halten in den folgenden Punkten aber eine Information der Öffentlichkeit für dringend erforderlich.

Die Akteneinsicht hat ergeben:

1. Im Verfahren zum Grundstücksverkauf am Strangheidgesweg spielt die Fällung der Eiche eine zentrale Rolle. In den zahlreichen Beschlussvorlagen zu Ausschuss oder Ratssitzungen zum Verkauf des Grundstücks wird aber weder der Baum, noch die von der Gemeinde verfolgte Strategie, den Baum zu entfernen vom Bürgermeister auch nur ein einziges Mal erwähnt.

2. Zu den Möglichkeiten der Beseitigung des Baumes hat der Bürgermeister ein aus Steuergeldern bezahltes Rechtsgutachten eingeholt. Die hierbei entwickelte Strategie, den Baum fällen zu können, wird dann auch im weiteren Verfahren von der Gemeinde Alfter verfolgt. Der Rat wurde bis heute nicht über das Gutachten und die Strategie informiert.

3. Der Verkauf der hinteren Grundstücke erfolgte, um die Gefahr eines Rechtsstreites zur Fällung des grenzständigen Baumes zu vermeiden und damit dem zukünftigen Eigentümer eine bessere Ausnutzbarkeit des Grundstückes zu ermöglichen. Nach Einsichtnahme in die Akte ist davon auszugehen, dass der Ankauf von Grundstücken im hinteren Bereich durch die Gemeinde und der spätere Verkauf eines Teilstückes davon mit dem Ziel erfolgte, Einwände der ursprünglichen Eigentümer gegen das Fällen der grenzständigen Eiche zu umgehen und die Bebaubarkeit des vorderen Grundstückes zu sichern.

4. Man muss davon ausgehen, dass das bewusste Zurückhalten dieser zentralen Informationen gegenüber dem Rat in der Absicht erfolgte, eine politische Abwägung zum Erhalt des Baumes zu vermeiden. Damit hat der Bürgermeister dem Rat wissentlich wesentliche Grundlagen zur Entscheidungsfindung unterschlagen und Rechte des Gemeinderates verletzt. Die Legitimation des Bürgermeisters, das Grundstück zu verkaufen, wäre unter den gegebenen Bedingungen in Frage zu stellen gewesen.

Es wird deutlich, dass die Gemeinde intensiv daran gearbeitet hat, eine für den Käufer rechtssichere Fällung des Baumes vornehmen zu garantieren. Dabei hat der Bürgermeister schon frühzeitig den Willen bekundet, diese Baumfällung im Rahmen seiner Zuständigkeit zu ermöglichen.

Der Grundstücksverkauf von der Gemeinde an die jetzige Besitzerin erfolgte erst, als die Frage nach einer möglichen Fällung des Baumes für den Käufer rechtssicher geklärt war!

Ein Planungsrecht nach § 13 a wurde gar nicht in Erwägung gezogen, obwohl man mit diesem Verfahren zugleich eine Änderung des Flächennutzungsplanes und damit planungsrechtliche Klarheit für den Grundstückskäufer hätte schaffen können.

Sie´Herr Bürgermeister haben den Rat über die tatsächlichen Hintergründe zu o.a. Grundstücksverkauf bewusst im Dunkeln gelassen. Auch haben Sie die Bürgerschaft durch Ihre späteren Äußerungen im Rahmen des Ortstermins vor der Kommunalwahl erheblich hinsichtlich Ihrer eigenen Motive getäuscht. Dies wiegt umso schwerer, da Sie die von der anwesenden Bürgerschaft vorgebrachten Lösungsoptionen, wie zum Beispiel einen Grundstückstausch mit Blick auf die nahende Kommunalwahl nicht offen widersprochen haben, obwohl diese Option nach der Aktenlage nahezu ausgeschlossen und aus unserer Sicht nach dem durch den Käufer bisher investierten Aufwand unzumutbar ist. Auch haben Sie in einem Schreiben an die Bürgerschaft am Strangheidgesweg vom 03.09.2020 behauptet, Sie hätten sich für den Erhalt der Eiche eingesetzt. Die Aktenlage belegt das genaue Gegenteil.

Wir beantragen, dass folgende Schriftstücke dem Rat vorgelegt werden:

  1. Gutachten der Kanzlei Lenz& Johlen vom 12.04.2018 zur Entfernung eines Baumes auf Grundstücken am Strangheidgesweg
  2. Mail vom 12.04.2018 „Sachstand bezüglich des Baumes – Grundstück betreutes Wohnen Strangheidgesweg
  3. Schreiben Gemeinde an den Kaufinteressenten vom 31.10.18 zur Frage der Zulässigkeit der Entfernung des Baumes
  4. Antwortmail des Bürgermeisters an die Kaufinteressenten und den Architekten auf die Mail vom 10.10.2018

Mit freundlichen Grüßen

Sandra Semrau Bolko Graf Schweinitz