80jährige Eiche – Gemeinderat entscheidet leidenschaftslos gegen den Baum
Mit einer Ersatzpflanzung nicht wirklich zu ersetzen

80jährige Eiche – Gemeinderat entscheidet leidenschaftslos gegen den Baum

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80jährige Eiche – Gemeinderat entscheidet leidenschaftslos gegen den Baum

Kurz vorweg: Wir halten ein Gebäude mit geförderten bezahlbaren Wohnungen am Standort Strangheidgesweg für gut. Wir halten aber auch den alten Eichenbaum auf dem Grundstück für be ...

Kurz vorweg: Wir halten ein Gebäude mit geförderten bezahlbaren Wohnungen am Standort Strangheidgesweg für gut. Wir halten aber auch den alten Eichenbaum auf dem Grundstück für besonders erhaltenswert. Sollte der Baum nicht zu retten sein, unterstützen wir auch Ersatzpflanzungen.

Aber:

Mit dem Verlauf der Ratssitzung am 24.9.2020 sind wir mehr als unzufrieden. Der Beschluss des Rates führt dazu, dass der Baum verloren ist, bevor alle Optionen geprüft worden sind.

Im Vorfeld hatten wir dem Bürgermeister Fragen zukommen lassen. Unser Ziel war es dabei, eine Lösung zu finden die den Konflikt entschärft. Diese Fragen wurden leider nur ausweichend beantwortet, die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinde nicht geprüft.

Unsere Kernfrage zur Kompromissfindung war es dabei, zu prüfen ob in der Baulücke anderweitiges Planungsrecht denkbar ist und wo Hinderungsgründe liegen. Was bedeutet das?

Momentan ist auf dem Grundstück Baurecht zu erwarten. D.h. der Rhein-Sieg-Kreis wird einen Bauantrag dort wahrscheinlich genehmigen. Da es dort keinen Bebauungsplan gibt, müssen sich die Gebäude nach §34 Baugesetzbuch in die Umgebung einfügen. Alle Häuser dort stehen in der Reihe, also müsste ein Neubau dort auch in Reihe stehen, und der Baum wäre nicht zu retten.

Diese Position vertrat Bürgermeister Schumacher in der Sitzung – und tat dabei so, als wäre das alternativlos.

Die Gemeinde Alfter verfügt aber über die verfassungsrechtlich garantierte Planungshoheit. Das bedeutet, dass sie über einen Bebauungsplan auf der Fläche die Gebäuderichtung und Baufenster ändern könnte.
Hier haben wir nach Hinderungsgründen gefragt und keine Antwort bekommen.

Aus unserer Sicht wäre zu prüfen,

1.) ob es Hinderungsgründe gibt, eine Änderung der Bauflucht in einem Bebauungsplan zu verwirklichen,

2.) wie hoch Kosten und Dauer eines solchen Verfahrens wären,

3.) und ob dem Bauherren eine solche Option schmackhaft gemacht werden kann.

Alles das ist bislang nicht passiert und soll nun auch nicht geschehen. Der Rat hat wieder einmal in einer Frage des Umwelt- und Klimaschutzes leidenschaftslos und im Sinne des Verbrauchs von Natur entschieden.

Sicher ist der Erhalt des Baumes der beschwerlichere Weg. Ein B-Plan ist aufwendiger zu erstellen und die Kommunikation mit dem Bauherren, um ihn für diese Idee zu gewinnen braucht ein extra Engagement in der Verwaltung. Vor dem Hintergrund, dass 1000 Menschen sich für den Erhalt des Baumes einsetzen, ist es das aus unserer Sicht allemal wert.

Deshalb haben wir den Beschluss des Rates nicht mitgetragen.