Buschkauler Feld – Erhebliche Mängel im Umweltbericht

Buschkauler Feld – Erhebliche Mängel im Umweltbericht

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Buschkauler Feld – Erhebliche Mängel im Umweltbericht

Der Umweltbericht muss sich mit den sogenannten "Schutzgütern" Kilma, Luft und Fläche befassen. Das Buschkauler Feld liegt in einer „Kaltluft Leitbahn“ mit „sehr hoher Priorität“ ...

Der Umweltbericht muss sich mit den sogenannten “Schutzgütern” Kilma, Luft und Fläche befassen. Das Buschkauler Feld liegt in einer „Kaltluft Leitbahn“ mit „sehr hoher Priorität“ für die Region. Das hat Bürgermeister Schumacher im Umweltbericht zum Buschkauler Feld verschwiegen (s. Bilder unten). Dazu kommt: Auch die Auseinandersetztung zum Flächenverbrauch im Außenbereich ist nicht mehr zeitgemäß. Lesen Sie hier unseren Antrag, dem der Planungsausschuss am 18.6.2020 mehrheitlich gefolgt ist.

Die Offenlage des Bebauungsplanes wird auf die Zeit nach den Sommerferien verschoben.

Antrag:

Alfter, den 18.6.2020

Antrag derRatsfraktionFREIEWÄHLERAlfter: Mängel im Umweltbericht – Offenlage des Bebauungsplanes Buschkauler Feld

Sehr geehrter Herr Dr. Schumacher,

im Umweltbericht zum Bebauungsplan Buschkauler Feld finden sich erhebliche Mängel:

1. Schutzgut Klima / Luft (Punkt 9.3.4 im Erläuterungsbericht zum Bebauungsplanverfahren)


Das Landesamt für Natur, Umwelt, Klima und Verbraucherschutz NRW hat für die Planungsregion Köln, zu der auch Alfter gehört, eine Klimaanalyse erstellt. Diese enthält detaillierte Informationen zu den klimatischen Gegebenheiten. In verschiedenen Karten wird die thermische Belastung nachts und tagsüber und „Kaltluft-Leitbahnen mit überörtlicher Bedeutung samt der ihnen zuzuordnenden Einzugsgebiete“ dargestellt. Diese Analyse wurde am 27.2.2020 im Ausschuss für Gemeindeentwicklung durch das Landesamt Natur Umwelt Klima Verbraucherschutz vorgestellt.

Das Kartenmaterial für Alfter zeigt, dass das Plangebiet Buschkauler Feld in einer „Kaltluft Leitbahn“ mit „sehr hoher Priorität“ liegt (s. Bild 1). In der Übersicht wird erkennbar, dass Kaltluftströme mit „sehr hohen“ Volumina auf der Freifläche zwischen der B56 und Witterschlick verlaufen (s. Bild 2). Diese Ströme versorgen Teile der Gemeinde Alfter und der Stadt Bonn nachts mit frischer kalter Luft, und tragen so zur nächtlichen Abkühlung in Alfter und Bonn bei.

Auf diese belegte und gegenüber Rat und Verwaltung bereits in einer Sitzung vorgestellte Tatsache von regionaler Bedeutung im Umweltbericht nicht einzugehen ist ein grober Mangel.

Im Rahmen des Umweltberichts ist seitens der Gemeinde zu überprüfen, ob die neu hinzutretenden Bauflächen zu einer voraussichtlichen Verschlechterung von angrenzenden und bereits hitzebelasteten Bereichen im heutigen Bestand führen können.

Dabei ist in der Einzelflächenbetrachtung auch Intensität und Fließrichtung des von der Topographie abhängigen Kaltluftstromes zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund, dass die Stadt Bonn als Träger öffentlicher Belange im Rahmen dieses Verfahrens beteiligt wurde, ohne diesen für die Stadt Bonn relevanten Punkt vor Augen geführt zu bekommen, macht aus hiesiger Sicht auch eine erneute Beteiligung der Stadt Bonn erforderlich.

Antrag:

Die Gemeinde Alfter wird beauftragt, ein Gutachten zu erstellen, dass die Umweltauswirkungen des Planungsvorhabens Buschkauler Feld bezogen auf das Schutzgut Luft / Klima darstellt und die Auswirkungen für die Gemeinde Alfter und die Stadt Bonn ausführt. Das Ergebnis fließt in den Umweltbericht ein.

2. Schutzgut Fläche

Im Zuge der Novellierung des ROG in 2017 hat der Bundesgesetzgeber den Schutzgutbegriff „Fläche“ neu ins Prüfprogramm der Umweltprüfung eingeführt. Während beim Schutzgut Boden der qualitative Verlust von Bodenfunktionen im Vordergrund steht, soll hier Aspekten des reinen Flächenverbrauchs als solchem in der Umweltprüfung höhere

Beachtung geschenkt werden. Da hierzu derzeit keine allgemein anerkannten fachlichen

Bewertungsansätze für die regionalplanerische Ebene vorliegen, wurde für NRW im Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) mit Rechtskraft vom 08.02.2017 als Grundsatz der Raumordnung festgelegt, die Neuinanspruchnahme pro Tag auf 5 ha und langfristig auf “Netto-Null” zu reduzieren. Mit rechtskräftiger Änderung des LEP NRW vom 06.08.2019 wurde dieser Grundsatz zwar gestrichen. Gleichwohl kann dieser Wert als fachliche Annahme weiterhin zur Operationalisierung nachhaltiger Flächenwerte für NRW und als Indikator für das Berechnungsmodell herangezogen werden.

Antrag:

Die Gemeinde Alfter wird beauftragt, das Schutzgut Fläche in den Umweltbericht aufzunehmen und nach dem Berechnungsmodell für die Planungsregion Düsseldorf den durchschnittlichen Dichtewert für Wohneinheiten zu ermitteln, welcher im Rahmen der Planung Buschkauler Feld durchschnittlich pro ha erreicht werden müsste. Es gilt festzustellen, ob mir der vorliegenden Planung eine Flächeninanspruchnahme erfolgt, die über das Maß einer angenommenen, nachhaltigen Inanspruchnahme hinausgehen. Das Ergebnis fließt in den Umweltbericht ein.

Anlagen:

Bild 1

Bild 2