Bauen auf dem Rott und welche Rolle Bürgermeister Dr. Schumacher dabei spielt
Die wertvolle Landschaft wird zerstört

Bauen auf dem Rott und welche Rolle Bürgermeister Dr. Schumacher dabei spielt

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Bauen auf dem Rott und welche Rolle Bürgermeister Dr. Schumacher dabei spielt

Liebe Leser,auf dem Rott, oberhalb vom Birrekoven, haben die Bau-Maßnahmen für neue Häuser begonnen. Das ist ein großer Verlust für Alfter. Eine besonders schöne und einzigartige ...

Liebe Leser,
auf dem Rott, oberhalb vom Birrekoven, haben die Bau-Maßnahmen für neue Häuser begonnen. Das ist ein großer Verlust für Alfter. Eine besonders schöne und einzigartige Landschaft wird zugebaut.

In Gesprächen mit der Bürgerschaft haben wir festgestellt, dass es ein Informationsbedürfnis gibt, wie das stattfinden konnte. Wir möchten Ihnen hier die Informationen zusammenstellen:

Der Bebauungsplan Birrekoven wurde im Mai 1978 rechtskräftig und ist damit schon 41 Jahre alt. Wird ein Bebauungsplan innerhalb von 7 Jahren nicht bebaut, kann er ohne Schaden für die Gemeinde nach politischem Beschluss rückentwickelt werden. Der B-Plan hätte also schon seit Jahrzehnten aufgehoben werden können. Dazu gab es bis 2014 keinen politischen Willen.

Nachdem sich abzeichnete, dass der Hang in Olsdorf weiter bebaut werden soll und der Siedlungsdruck auf Alfter immer weiter zunahm, stellten die FREIEN WÄHLER Alfter im Januar 2014 den Antrag, den B-Plan Birrekoven aufzuheben um wenigstens hier noch die Hangbebauung verhindern zu können. Hierbei spielen auch die Hochwasserereignisse in 2008 und 2011 eine Rolle, in deren Folge die weitere Versiegelung des Hanges durch den Hochwasser-Gutachter als Ursache ins Feld geführt wurde.

Die Aufhebung des Bebauungsplans wurde im Rat (Februar 2014) und im Planungsauschuss (März 2014) beraten. Die Vertreter der Eigentümer legten bereits zum ersten Beratungstermin im Februar eine fertige Erschließungsplanung vor, und ihre Anwälte drohten mit Schadensersatzforderungen in siebenstelliger Höhe, sollte der Rat den B-Plan aufheben.

Planer legen bereits zur ersten Ratssitzung eine vollständige Planung vor

Eine besondere Rolle spielt hier das vorliegende Erschließungsangebot der Projektplaner. Die Gemeinde vertrat die Auffassung, dass dadurch eine komplette Entschädigungspflicht der Gemeinde für alle bereits entstandenen Kosten, aber auch für die möglichen entgangenen Gewinne besteht. Damit wäre das finanzielle Risiko den B-Plan aufzuheben definitiv zu groß gewesen.

Auf unsere Anregung hin beschloss der Planungsausschuss aber dann, ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben, dass den Anspruch auf Schadensersatz der Eigentümer prüfen und darstellen soll. Dieses Gutachten lag im August 2014 vor.

Im Ergebniss war der Großteil der angedrohten Schadensersatzforderungen nicht gerechtfertigt.Die Gemeinde hätte lediglich einen Entschädigungsanspruch nach § 39 BauGB leisten müssen, den sogenannten Vertrauensschaden. Das wären nur die Kosten gewesen, die die Eigentümer im Hinblick auf den rechtskräftigen Bebauungsplan für die Planung von Häusern und z.B. für Gutachterkosten bereits ausgegeben hatten. Das wäre die wertvolle Landschaft allemal wert gewesen.

Besonders wichtig: Das vorliegende Erschließungsangebot hätte in dem Fall, dass der Rat es abweist, keine Entschädigungszahlungen seitens der Gemeinde ausgelöst, weil es nicht konkret genug war.

Bürgermeister liefert “Gebrauchsanweisung” für die Gegenseite

Hier aber kommt jetzt die besondere Rolle von Bürgermeister Dr. Schumacher zum Tragen.Er hat zu verantworten, dass das für den Rat der Gemeinde Alfter erstellte Rechtsgutachten auf der Homepage der Gemeinde Alfter veröffentlicht wurde.So hatte die Gegenseite eine von der Gemeinde Alfter bezahlte „Gebrauchsanweisung“ an der Hand, wie sie ihr Erschließungsangebot umarbeiten musste, um den Rat zur Annahme zu zwingen.

Am 28.8.2014 hätte der Rat den B-Plan Birrekoven endgültig aufheben und den Beschluss zur Entschädigung der Eigentümer für ihre Planungskosten fassen können.

In der Sitzung des Rates musste der Anwalt der Gemeinde dem Rat mitteilen, dass die GP-Projekt GmbH ein „hinreichend konkretes Erschließungsangebot“ nur drei Tage vor der Sitzung eingereicht hatte. Damit war eine Aufhebung des B-Planes vom Tisch. Bürgermeister Dr. Schumacher trägt hierfür die volle Verantwortung.

Es blieb uns nur noch zu beantragen, dass die Wasserversorgung der Wasserstelle an der Kapelle Birrekoven gesichert und erhalten bleibt.