Bericht zum Brandschutzbedarfsplan eingefordert

Bericht zum Brandschutzbedarfsplan eingefordert

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Bericht zum Brandschutzbedarfsplan eingefordert

Ehrlich gesagt sind wir ein bisschen ärgerlich. 2014 wurde der Brandschutzbedarfsplan für die Gemeinde Alfter beschlossen. Hier geht es um die Sicherheit und die notwendigen Entwic ...

Ehrlich gesagt sind wir ein bisschen ärgerlich. 2014 wurde der Brandschutzbedarfsplan für die Gemeinde Alfter beschlossen. Hier geht es um die Sicherheit und die notwendigen Entwicklungen beim Brandschutz. Der Bürgermeister muss dem Rat über die Umsetzung jährlich berichten. 

Das hat er seit 2014 aber kein einziges Mal getan. Jetzt haben wir für die Ratssitzung am 7.12.2017 einen ausführlichen Bericht gefordert und unseren Unmut über die Vernachlässigung dieses Themas zum Ausdruck gebracht. s. hier: 171124-top-brandschutz

In der Sitzung konnte Bürgermeister Dr. Schumacher aber keine unserer Fragen beantworten. So sind wir verblieben, dass das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung verschoben wird und wir unsere Fragen schriftlich einreichen.

Unsere Fragen:

1. Es ist vorgesehen, die Fahrzeiten im Brandschutzbedarfsplan mit den tatsächlichen Zeiten abzugleichen. Kristallisieren sich hier bisher sicherheitsrelevante Abweichungen heraus?

2. Die Schutzzielerreichung für das Gewerbegebiet Alfter Nord kann laut Brandschutzbedarfsplan voraussichtlich nicht mit den Standorten der Feuerwehr Alfter erreicht werden. Vorgeschlagen ist eine interkommunale Vereinbarung mit der Stadt Bonn. Wie ist der Status Quo?

3. Die interkommunalen Vereinbarungen mit Bonn, Bornheim, Meckenheim und Rheinbach sollen auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Welche Tendenz zeichnet sich ab? Besteht Handlungsbedarf?

4. In erheblichen Teilen von Alfter und Witterschlick sind die Schutzziele mit einer Fahrzeit von 4 Minuten nicht von anderen Standorten in- und außerhalb der Gemeinde zu erreichen. Sollten die Einheiten dort vor Ort bereits im Einsatz sein, muss eine Kompensation bei einem zeitgleichen weiteren Einsatz vom Standort jeweils vor Ort aus erfolgen. Kann das von Personal und Material geleistet werden?

5. Die Sollstärke der Freiwilligen Feuerwehr Alfter wird zum Zeitpunkt der Aufstellung des Brandschutzbedarfs um 17% unterschritten. Wie ist die Entwicklung von 2014 bis jetzt?

6. Defizite gibt es bei der Personalverfügbarkeit von ausgebildeten Atemschutzgeräteträgern. Die Ausbildung zum Geräteschutzträger soll nun Bestandteil der Grundausbildung sein. Zeigt diese Maßnahme Wirkung?

7. Die Verfügbarkeit von Personal ist besonders tagsüber kritisch. So hat sich die Personalverfügbarkeit 2012 gegenüber 2010 weiter verschlechtert. An Werktagen können Stand 2014 die Schutzziele tagsüber „in erheblichem Maße nicht erfüllt werden“. Inwieweit greifen die Maßnahmen zur Verbesserung der Tagesverfügbarkeit?

8. In zunehmendem Maße entstehen in Alfter im Zuge der Innenverdichtung der Bebauung Gebäude mit „nicht geringer Höhe“. Da Alfter nicht über eine Drehleiter verfügt, sind dort oft abenteuerlich anmutende Nottreppen und Leitern an der Gebäudeaußenseite notwendig. Wie ist die Situation heute gegenüber 2014 zu bewerten?