Kostenexplosion Kanalbau in Olsdorf: Gutachten kritisiert zahlreiche Planungsmängel und unnötige teure Bauverfahren

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Kostenexplosion Kanalbau in Olsdorf: Gutachten kritisiert zahlreiche Planungsmängel und unnötige teure Bauverfahren

Bei den Erschließung des Baugebietes Olsdorfer Kirchweg in Alfter-Ort reihten sich die Probleme aneinander. Statt ca. 300.000 Euro verteuerte sich die Maßnahme auf mindestens 800.0 ...

Bei den Erschließung des Baugebietes Olsdorfer Kirchweg in Alfter-Ort reihten sich die Probleme aneinander. Statt ca. 300.000 Euro verteuerte sich die Maßnahme auf mindestens 800.000 Euro (die tatsächlichen Kosten sind noch nicht bekannt, werden aber wahrscheinlich höher liegen). Zahlreiche anliegende Gebäude wurden zum Teil erheblich beschädigt. Hier muss noch Schadensersatz geleistet werden. Das zum Schluss gewählte sehr teure und zeitintensive Bauverfahren mit mehren hundert bis zu 10 Meter tiefen Bohrungen die dann zur Stabilisierung der Baugrube mit Beton verfüllt wurden, belastete die Anwohner über Monate mit Lärm und Dreck.

Am 28.4. 2015 antwortete Bürgermeister Schumacher noch auf Anfrage im Gemeinderat, wer für die Schäden der Baustelle haftet: Da keinem Beteiligten eine schuldhafte Verletzung von Regeln und Vorschriften nachgewiesen werden kann, sind die Schäden als baustellenbedingte Kosten der Kanalbaumaßnahme zuzurechnen.“ Damit wären die erhöhten Baukosten und die Kosten für die Gebäudeschäden von den Gebührenzahlern zu tragen.

Neue Sachlage:
Die drastische Kostensteigerung bei der Erschließung des Baugebietes Olsdorfer Kirchweg im Bereich Martinstraße/Eisensteingrube und dem Bau eines Regenrückhaltekanals ist das Ergebnis von Planungsmängeln infolge falscher, unvollständiger oder unbrauchbarer Bodenuntersuchungen und der Auswahl unnötiger und teurer Bauverfahren ohne belastbare Prüfung.

Zusammengefasst ist dies das Ergebnis der gutachterlichen Stellungnahme von Dipl. Geo. Gero Kühn, die von ihm unentgeltlich auf Basis der Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz mit dem Ziel erstellt wurde, Schaden von der Gemeinde Alfter abzuwenden. Die FREIEN WÄHLER Alfter tragen die Kosten der Akteneinsicht von mehr als 300 Euro, die Herrn Kühn entstanden sind und haben ihn im letzten halben Jahr bei der Erstellung des Gutachtens unterstützt.

Kühn empfiehlt Schadensersatzforderungen des Alfterer Abwasserwerkes in Höhe von weit über 500.000€. Für die Alfterer Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler wäre das eine gute Nachricht, da diese alleine für die Kosten der Kanalbaumaßnahme und ihrer Folgen durch ihre Abwassergebühren aufkommen.

Am Dienstag, den 16. Juni 2015 haben die FREIEN WÄHLER Alfter in Begleitung von Herrn Kühn den Bürgermeister in einem Gespräch über den Sachstand informiert und ihm das Gutachten und einen Antrag für die kommende Ratssitzung am 25.6.2015 übergeben: 150612-antrag-schadensersatz-olsdorf-gutachten-kuehn-netz

Was lief laut Gutachten alles falsch:

Unzureichende Bohrtiefe bei der Baugrunduntersuchung:
Gebaut werden sollte ein Kanal in den Straßen Martinstraße und Eisensteingrube; Dazu im Bereich der Straße Olsdorf eine Volumen-Erweiterung des vorhandenen Kanals zur Regenrückhaltung mit größerer Bautiefe. Der Bodengutachter (GBU) ging bei seiner Untersuchung davon aus, dass die Kanäle 3-4 Meter unter der Erde liegen sollten. Dafür reichten die Bohrtiefen zwischen 4 und 7 Meter.

Die Planer geben in der Ausschreibung an, dass für die Stahl-Spundwände zur seitlichen Absicherung der Baugrube mit 7,5 Meter Einbautiefe zu rechnen ist. Hier hätte bereits klar sein müssen, dass die vorhandenen Bodenuntersuchungen nicht genügen und tiefere Bohrungen notwendig gewesen wären. Es kommt laut Kühn aber noch schlimmer. Im Verlauf der Baumaßnahmen teilte die Baufirma mit, dass die Spundwand mindestens 10 Meter tief werden müsse (und forderte dafür mehr Geld).  Bohrungen bis mindestens 12,5 Meter Tiefe wären unbedingt zur Einschätzung des Baugrundes notwendig gewesen. Auf diese Idee kam aber keiner der am Bau beteiligten. Die mehr als 10 Meter langen Metallspundwände wurden – nach Ausschreibung – durch einen Schwingungsrüttler in den Boden getrieben, dessen Beschaffenheit in der Tiefe unbekannt war. Das Verfahren scheiterte, da umliegende Gebäude zu stark erschüttert und dabei zum Teil massiv beschädigt wurden.

Letztendlich führte diese Unkenntnis der Untergrundverhältnisse zur drastischen Verteuerung der Baumaßnahme, da die Spundwände nun durch eine überschnittene Bohrpfahlwand ersetzt werden sollte. Für diese Bohrpfahlwand sollten zusätzliche Kosten in Höhe von c.a 500.000 entstehen.

Kurioserweise wurden nach den ersten Problemen für die geplante folgende Einbringungen der Spundbohlen Probebohrungen gemacht – aber nicht im Bereich der Baustelle, sondern in der Nähe der Baufirma im Hunsrück, bei völlig anderen Bodenverhältnissen. Dies hatte natürlich keine Aussagekraft und die hierfür entstandene Kosten wären zurück zu fordern.

Notwendigkeit des 500.000 Euro teureren Bauverfahrens bezweifelt:

Auch die Tatsache, dass man sich schließlich für das sehr teure Bauverfahren mit Spundwänden entschied, fußte laut Gutachten nicht auf der Faktenlage sondern auf Vermutungen und fachlicher Fehleinschätzung. Das vorgelegte Fachgutachten weist auf weitere Mängel in Fragen der Abwägung von kostengünstigen Alternativen bei den Bauverfahren hin. Laut Gutachten hat die Einschätzung des Bodengutachters gegen einen konventionellen und damit wesentlich günstigeren Kanalbau keine Grundlage. Der Bodengutachter behauptet in seinem Gutachten, dass eine Grundwasserabsenkung mit konventionellem Kanalbau nicht möglich sei. Dies beruht laut Kühn auf Vermutungen, da keine Bodenuntersuchungen vorliegen um das zu belegen. Vielmehr zeige sich bei den Bohrungen zu den Betonpfählen später, dass Wasser erst in 6 Meter Tiefe austrat. Die Standardtiefe für Kanalbau ist aber nur 3-4 Meter.

Auch zu einem weiteren alternativen Bauverfahren, zur Schwimmenden Verlegung in Flüssigbodenbauweise, mache der Bodengutachter laut Kühn falsche Aussagen, die laut der anliegenden gutachterlichen Stellungnahme jeglicher Grundlage entbehren.