Fördergrenze zum Ausbau von schnellem Internet ab 29.5.15 verbessert

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Fördergrenze zum Ausbau von schnellem Internet ab 29.5.15 verbessert

Sehr geehrter Herr Dr. Schumacher, der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss einstimmig am 19.3.2015 den Antrag der FREIEN WÄHLER Alfter zu einer Maßnahmenplanung zur f ...

Sehr geehrter Herr Dr. Schumacher,

der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss einstimmig am 19.3.2015 den Antrag der FREIEN WÄHLER Alfter zu einer Maßnahmenplanung zur flächendeckenden und zeitgemäßen Versorgung mit schnellem Internet vom 1.2.2015 und verwies ihn in den Ausschuss für Gemeindeentwicklung: Umwelt, Planung und Mobilität. 150201-antrag-breitband

Es gibt diesbezüglich gute Nachrichten für die Gemeinde Alfter: Am 29.5.2015 wurde im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen eine neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz – II-B2-0228.22902 v. 4.5.2015 veröffentlicht.

Diese Richtlinie definiert die Unterversorgung mit schnellem Internet, die bislang mit 2 Mbit/s Downstream definiert war neu: Die Untergrenze für eine Grundversorgung der Privatnutzer muss jetzt mindestens 6 Mbit/s Downstream betragen. Damit gelten nun große Teile der Gemeinde Alfter, in denen ja nur geringere Bandbreiten verfügbar sind, offiziell als unterversorgt und sind damit förderungswürdig.

Wir bitten Sie, unseren Antrag vom 1.2.2015 auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung zu nehmen und möchten diesen Antrag aus gegebenem Anlass um die folgenden Punkte erweitern:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen:

Ob auch mehrere Ausbauprojekte an verschiedenen Stellen in der Flächengemeinde Alfter förderfähig sind.

Ob Ausschlussfristen zur Förderung vorhanden sind.

Ob es notwendig ist, finanzielle Mittel im Haushalt bereit zu stellen um Fördergelder zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen,

Bolko Graf Schweinitz
Fraktionsvorsitzender