Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan “Integratives Wohnen am Görresbach” am 11.12 im Planungsausschuss

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Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan “Integratives Wohnen am Görresbach” am 11.12 im Planungsausschuss

Bereits im vergangenen Jahr hatten wir Sie über den Planungsstand eines neuen Bebauungsplanes am Görresbach informiert. Nun liegen neue Informationen vor. In der öffentlichen Sitzu ...

Bereits im vergangenen Jahr hatten wir Sie über den Planungsstand eines neuen Bebauungsplanes am Görresbach informiert. Nun liegen neue Informationen vor. In der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für “Gemeindeentwicklung: Umwelt, Planung und Mobilität” am Donnerstag, den 11. Dezember um 17:00 Uhr wird ein Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan zur Abstimmung vorgelegt. Vorher findet um 16:00 Uhr eine Ortsbesichtigung an der Bahnhofstraße hinter Haus 4 und 8 statt. Der vorliegende Plan bietet viele Änderungen und Verbesserungen gegenüber dem ersten von uns deutlich kritisierten Vorschlag.

Sie finden den Beschlussvorschlag mit Begründung hier: https://alfter.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/Lh0LgvGcu9To9Sm0Nl.HayIYu8Tq8Sj1Kg1HauCWqBZo5Ol0MjyIduGWt9Vs4Qr1QezKeyDWq8Sn6Rk1Lf0KjvFavETqASj1Mj0KaxJYr8Zm9UGJ/Beschlussvorlage_10-3-21.pdf

Hier finden Sie die Planunterlagen und Informationen zum möglichen Träger:
https://alfter.ratsinfomanagement.net/vorgang/?__=LfyIfvCWq8SpBQj0MlyKaxEaz8Uq4PGJ

Wesentliche Veränderungen zur alten von uns abgelehnten Planung:

  • Das Gelände wird begradigt und so werden starke Steigungen über 6% für Fußgänger vermieden.
  • Die Bebauung ist weniger massiv.
  • Eine Erschließung der Freifläche hinter der Bahnhofstraße über das Plangebiet hinaus wird mit diesem B-Plan nicht realisiert.
  • Das anfallende Niederschlagswasser wird mit dem Ziel des Hochwasserschutzes bei Starkregen auf dem Plangebiet zurückgehalten.
  • Auf dem Gelände wird ein öffentlicher Park in Bachnähe angelegt.

Aus unserer Sicht noch nicht geklärt:

Angestrebt wird laut Sitzungsvorlage eine Kombination von sechs Hausgemeinschaften für stationäre Pflege mit insgesamt 80 Pflegeplätzen, Tagespflege für Senioren, 10 Appartements für ambulant betreute Menschen mit geistiger Behinderung und Seniorenwohnen für Senioren. Dies halten wir für ein Konzept, dass sehr gut nach Alfter passt.

Aus unserer Sicht ist es aber notwendig, sollte eine Realisierung des Vorhabens mit dem interessierten Träger und den interessierten Investoren nicht klappen, dass die Zweckbindung des B-Planes rechtssicher auf das oben genannte Ziel festgelegt wird. Es soll in diesem Fall aus unserer Sicht kein Baugebiet mit “normaler Wohnbebauung” möglich sein.

Problematisch wird sein, dies auf Bebauungsplanebene zu lösen, das es schwer wird in einer Fläche, die im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen ist, reine Wohnnutzung im Bebauungsplan auszuschließen.
Sicher zu lösen wäre dies mit einem zeitgleich zur Aufstellung des B-Planes durchgeführten Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes. Dort könnte die Fläche als Sondernutzungsfläche für Pflege und betreutes Wohnen festgelegt werden. Darauf könnte der neue B-Plan dann aufsatteln.

Die Verwaltung hat uns zugesagt, bis zur Sitzung eine rechtssichere Lösung vorzulegen.