Erschließung Birrekoven und Olsdorf – Unnötige Folgekosten für die Allgemeinheit vermeiden
In der letzten Gemeinderatssitzung wurde der Rat von dem Umstand überrumpelt, dass drei Tage vor der Sitzung bereits ein – voraussichtlich – zumutbares Erschließungsangebot seitens der Eigentümer für das Baugbeit Birrekoven vorlag.
Das schafft die rechtliche Notwendigkeit (ob man will oder nicht) eine Annahme des Angebotes durch die Gemeinde hinzunehmen, damit die Gemeinde selbst nicht erschließungspflichtig wird.
In der Vergangenheit wurden bei der Umsetzung von Baugebieten in Alfter die Gewinne oft privatisiert, die Folgekosten aber auf die Allgemeinheit umgelegt. Gerade Erschließungsverträge bieten aber die Möglichkeit, die kommunalen Haushalte zu entlasten und die Verursacher, also die bauwilligen Eigentümer auch an den Folgekosten zu beteiligen.
Wir haben externen Sachverstand bemüht und dazu zwei Anträge gestellt. Einen zur Erschließung Birrekoven, einen zur Erschließung vom Olsdorfer Kirchweg. Ziel dieser Anträge soll eine zumutbare Kostenübertragung auf die erschließungswilligen Eigentümer und somit eine Risikominimierung für die Gemeinde sicher stellen. Nicht zuletzt mit Blick auf die hohen Folgekosten zu Lasten aller Bürgerinnen und Bürger – wie am Beispiel Kanalbau in Olsdorf bereits traurige Realität.