Schäden durch Kanalbau in Olsdorf: GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER Alfter stellen gemeinsamen Antrag und Fragen zur Klärung in der nächsten Ratssitzung

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Schäden durch Kanalbau in Olsdorf: GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER Alfter stellen gemeinsamen Antrag und Fragen zur Klärung in der nächsten Ratssitzung

Sehr geehrter Herr Dr. Schumacher, auf einem von den FREIEN WÄHLERN Alfter am 11.09.2014 organisierten Treffen von Bürgerinnen und Bürgern ging es erneut um die teils erhebliche ...

Sehr geehrter Herr Dr. Schumacher,

auf einem von den FREIEN WÄHLERN Alfter am 11.09.2014 organisierten Treffen von Bürgerinnen und Bürgern ging es erneut um die teils erheblichen Schäden, die durch die Kanalbauarbeiten in Olsdorf an Gebäuden entstanden sind. Nach einem Zeitungsartikel vom 11.09.2014 bestand zuvor der Eindruck, dass die Regionalgas Euskirchen als Betriebsführerin der gemeindlichen Wasserwerke sowie die Gemeinde selbst die Anlieger über die Schadensaufnahme und das weitere Verfahren in Informationsveranstaltungen ausreichend informiert haben. Die Zusammenkunft der zahlreich erschienen Betroffenen hat diesen Eindruck nicht bestätigen können. Jeden Tag seien die Schäden, der Lärm und die Ungewissheit über die zukünftige Entwicklung Thema in den Familien und der Nachbarschaft. Es besteht erhebliche Verunsicherung. Dies dürfte unter anderem daran liegen, dass eine Schadensaufnahme durch einen Gutachter zwei Tage zuvor unangekündigt erfolgte. So waren teilweise betroffene Personen nicht anwesend, die gerne Fragen zu den Schäden erörtert hätten. Auch ist ihnen die Rolle der Gutachter nicht klar. Im Gegensatz zu der Aussage in der Zeitung, wonach die Verwaltung davon ausgeht, „in keinem Fall sei die Standfestigkeit eines Gebäudes beeinträchtigt gewesen“ sprechen die Abstützungsmaßnahmen in Haus Olsdorf 86 für das Gegenteil. Dort ist auch eine Dusche nicht zu benutzen.

Äußerungen der Betroffenen kann man so verstehen, dass auch schriftliche Fragen an die Verwaltung ausweichend oder nicht beantwortet wurden, z.B. die Frage nach der Möglichkeit, Bodengutachten einzusehen.

Die Betroffenen haben in den letzten Monaten erheblichen Lärm ertragen, die Erschütterungen wurden als „Erdbeben“ erlebt. Eine junge Familie ist deswegen weggezogen. Es geht nicht an, die betroffenen Bürgerinnen und Bürger im Unklaren zu lassen. Es handelt sich um komplizierte Sachverhalte, die es erfordern, dass die Gemeinde zu jeder Zeit den Bürgerinnen und Bürgern offen und zuvorkommend entgegen tritt, auch mehrmals in derselben Angelegenheit. Mit dem folgenden Antrag soll dies erreicht werden. Wir begrüßen es, wenn die Verwaltung möglichst bereits vor der nächsten Ratssitzung insoweit aktiv wird und der Antrag als erledigt betrachtet werden könnte:

Antrag:

  1. Die Gemeinde wirkt darauf hin, dass der Schadensverursacher für entstandene Schäden haftet. Dies wird den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zeitnah, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach der nächsten Ratssitzung am 28.10.2014, schriftlich mitgeteilt.
  2. Den Betroffenen wird ein Zeitplan mitgeteilt, mindestens mit Angaben, wann mit dem Ergebnis der Begutachtung und der Schadensbeseitigung zu rechnen ist.
  3. Weitere Erhebungen vor Ort werden den Betroffenen rechtzeitig mitgeteilt.
  4. Den Bürgerinnen und Bürgern und gegebenenfalls ihren Vertretern wird die Möglichkeit gegeben, in Unterlagen der Gemeinde (auch gegebenenfalls bei der Betriebsführerin) nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Einsicht zu nehmen und Kopien fertigen zu lassen, auch wenn das nicht ausdrücklich beantragt wird.
  5. Die Gemeinde stellt einen kompetenten Ansprechpartner zur Verfügung, der verantwortlich schnell auftretende Probleme löst und notwendige Zwischenlösungen umsetzt.
  6. Da möglicherweise erhebliche Schadenssummen zu erwarten sind, wird der Rat oder der zuständige Ausschuss regelmäßig über den Stand des Verfahrens unterrichtet.

Die Antragsteller behalten sich vor, den Antrag zu erweitern oder zu ändern. Dies hängt von den Antworten ab, die die Verwaltung spätestens zur nächsten Ratssitzung schriftlich geben möge.

Fragen:

  1. Wer ist im juristischen Sinne der Verursacher der Schäden (Gemeinde Alfter?, Regionalgas?, Ausführende Baufirma?)? Wer haftet gegenüber den Geschädigten?
  2. Wer hat den Gutachter zur Schadensaufnahme beauftragt? Wie heißt der Gutachter (Firma)?
  3. Handelt es sich um einen Statiker?
  4. Handelt es sich um einen gerichtlich bestellten, unabhängigen Gutachter? Gegebenenfalls: Warum nicht?
  5. Ist die Gemeinde gegen Schadensersatzansprüche der Betroffenen versichert?
  6. Ist die Regionalgas gegen Schadensersatzansprüche der Betroffenen versichert?
  7. Ist die ausführende Baufirma gegen Schadensersatzansprüche der Betroffenen versichert?
  8. Führen die Kanal- und Straßenbauarbeiten, die an beschädigten Häusern entlang führen, dazu, dass die Hauseigentümer zu Anliegerbeiträgen herangezogen werden? Wie hoch sind diese gegebenenfalls?
  9. Wie wird sichergestellt, dass der Untergrund beim Zeitpunkt der Schadensbehebung endgültig zur Ruhe gekommen ist?
  10. Wer kommt für eventuelle Mietminderungen auf?
  11. Wer kommt für eine mögliche Wertminderung von Immobilien auf?

Mit freundlichen Grüßen

Wilhelm Windhuis, Robert de la Haye    Thomas Klaus    Bolko Graf Schweinitz