Rechtsgutachten zum Bebauungsplan Birrekoven entkräftet überhöhte Schadensersatzandrohungen der Eigentümer

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Rechtsgutachten zum Bebauungsplan Birrekoven entkräftet überhöhte Schadensersatzandrohungen der Eigentümer

Spielraum für den Alfterer Rat, die nicht mehr zeitgemäße Hangebauung am Birrekoven zu stoppen ist nun vorhanden. Vorgeschichte: Die FREIEN WÄHLER Alfter beantragten im Januar ...

Spielraum für den Alfterer Rat, die nicht mehr zeitgemäße Hangebauung am Birrekoven zu stoppen ist nun vorhanden.

Vorgeschichte:
Die FREIEN WÄHLER Alfter beantragten im Januar 2014 die noch vorhandene Freifläche im 36 Jahre alten Bebauungsplan Birrekoven von Bebauung frei zu halten. Steigende Kosten für den Hochwasserschutz, zunehmende Probleme mit der Verkehrsbelastung, Behinderung der Frischluftzufuhr für den Ortskern und die zentrenferne Lage jenseits des ÖPNV waren die Gründe für unseren Antrag: 140130-birrekoven-ruffacker-netz

Auch Bürgermeister Schumacher unterstützte zunächst den Antrag aus planungsrechtlicher Sicht: „Der zur Rede stehende Bebauungsplan steht den aktuellen und grundsätzlichen städtebaulichen und siedlungsstrukturellen Zielsetzungen entgegen.“ 140322-Beschlussvorlage_9-1-435

Rechtsgutachten:
Die Eigentümer bekundeten im Februar 2014 ihren Bauwillen und drohten über Ihren Rechtsanwalt mit Schadensersatzforderungen in siebenstelliger Höhe. Der Planungsausschuss beschloss daraufhin im März ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben, das die Frage möglicher Entschädigungsansprüche bei Änderung des Bebauungsplanes klären soll.

Gutachten pulverisiert Drohkulisse
Das von den Eigentümern aufgebaute Schreckensszenario fällt mit dem nun vorliegenden Rechtsgutachten wie ein Kartenhaus in sich zusammen. In nahezu allen Bereichen, in denen Schadensersatzforderungen angedroht wurden, sind diese nicht gerechtfertigt – insbesondere weil viele Ansprüche nur sieben Jahre lang gelten, der Plan bereits 36 Jahre alt ist. Ein überschaubarer Schadensersatzanspruch bleibt lediglich im Bereich des Vertrauenschutzes bestehen. Dieser umfasst die Kosten für die bisher geleistete Planung.

Allerdings sind diese Schadensersatzzahlungen den Folgekosten einer Umsetzung des Baugebietes, wie Hochwasserschutzmaßnahmen, Kanalbaukosten sowie dem Verlust an Lebensqualität im gesamten Alfterer Ortskern gegenüber zu stellen. FREIE WÄHLER Alfter meinen: Die Aufhebung der Wohnbaufläche dort ist ein sehr gutes Geschäft für die Gemeinde Alfter. Wichtig ist, dass die Entscheidung, den Bebauungsplan zu ändern jetzt zügig getroffen wird. Der Vertrauensschutz besteht noch solange, bis ein Änderungsverfahren des Bebauungsplans eingeleitet wird. Bis zu diesem Beschluss könnten die Eigentümer also weitere Planungskosten produzieren. Es liegt im Interesse der Gemeinde, das sofort zu stoppen. FREIE WÄHLER Alfter werden in der Ratssitzung am Donnerstag, den 29.8.2014 für den Erhalt der Freifläche im Bebauungsplan Birrekoven eintreten.

Lesen Sie hier das Rechtsgutachten im Auftrag der Gemeinde Alfter: 140827-Rechtsgutachten_zum_B-Plan_028