Bürgermeister will Baugebiet Birrekoven

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Bürgermeister will Baugebiet Birrekoven

Am 30. Januar 2014 haben wir beantragt, die Freifläche (s. Bild) im 36 Jahre alten Bebauungsplan Birrekoven zu erhalten. Unser Antrag dazu: 140130-birrekoven-ruffacker-netz Diese ...

Am 30. Januar 2014 haben wir beantragt, die Freifläche (s. Bild) im 36 Jahre alten Bebauungsplan Birrekoven zu erhalten. Unser Antrag dazu: 140130-birrekoven-ruffacker-netz
Diese liegt oberhalb der Birrekovener Kapelle. Zuerst gab es Unterstützung vom Bürgermeister (Zitat):

Die Verwaltung kann aus planungsrechtlicher Sicht dem Antragsinhalt zustimmen. Der zur Rede stehende Bebauungsplan steht den aktuellen und grundsätzlichen städtebaulichen und siedlungsstrukturellen Zielsetzungen entgegen. Lesen Sie hier den Beschlussvorschlag: 140322-Beschlussvorlage_9-1-435

Kehrtwende des Bürgermeisters:
Nachdem Eigentümer bekundeten, das Gebiet erschließen zu wollen, macht Bürgermeister Dr. Schumacher jetzt eine Kehrtwende (Zitat):

Der Antrag der Freien Wähler Alfter wird abgelehnt….Der Haupt- und Finanzausschuss und der Rat mögen beschließen, bei Vorlage eines zumutbaren, hinreichend konkreten Erschließungsangebotes ….. mit der GP Projektbau GmbH einen Erschließungsvertrag abzuschließen.” 

Die Begründung des Bürgermeisters: Er verweist auf mögliche Schadensersatzforderungen und möchte keinen Rechtsanwalt beauftragen. (Zitat): „Folgt der Rat der Gemeinde Alfter dem Antrag der Freien Wähler Alfter nicht, entfällt die Notwendigkeit einer fachanwaltlichen Beratung und Vertretung sowie das Prozessrisiko.“

Kritik der FREIEN WÄHLER Alfter:
„Was ist das für ein Verständnis von Planung“ kritisiert der Vorsitzende der FREIEN WÄHLER Alfter Bolko Graf Schweinitz „Es darf nicht sein, dass ein solch folgenschwerer und überalteter Bebauungsplan einfach so ungeprüft umgesetzt wird. Der richtige Schritt ist es, jetzt ein Rechtsgutachten einzuholen. Erst dann kann abgewogen werden, was das Beste für die Gemeinde ist.“

Wir fordern:

  • Es muss ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben werden.
  • Die vorgebrachten Argumente der Eigentümer und ein möglicher Entschädigungsanspruch müssen auf ihre Stichhaltigkeit geprüft werden.

Begründung: Eine Planung, die den „aktuellen und grundsätzlichen städtebaulichen und siedlungsstrukturellen Zielsetzungen“ nicht entspricht und die massive Auswirkungen auf die Lebensqualität in Alfter-Ort hätte, darf nicht einfach ungeprüft umgesetzt werden. Durch das Baugebiet würden eine hohe Verkehrsbelastung und hohe Kosten und Folgekosten für Hochwasserschutz und Infrastruktur für die Allgemeinheit entstehen.