Pflegeplan Rhein-Sieg-Kreis zeigt Mangel an vollstationären Pflegeplätzen – was brauchen wir in der Gemeinde ?
Das Angebot an Wohnformen und Pflegeangeboten für alte Menschen ist vielfältig. Deswegen möchten wir hier den Bedarf in der Gemeinde Alfter darstellen. Grundlage der Planung für Pflegeplätze ist die Pflegeplanung des Rhein-Sieg-Kreises, ein 88 Seiten starkes Papier. (hier herunterladen)
Der Pflegeplan zeigt für die Gemeinde Alfter: es werden im Jahr 2020 ca. 160 Plätze in der stationären Pflege fehlen.
Was bedeutet stationäre Pflege?
Von allen Lebensmöglichkeiten im Alter ist das stationäre Pflegeheim dem Krankenhaus am ähnlichsten. In stationären Pflegeheimen leben in der Regel zwei Gruppen alter Menschen:
Die erste Gruppe lebt dauerhaft im Pflegeheim und wird rund um die Uhr gepflegt.
Die zweite Gruppe benötigt eine sogenannte Kurzzeitpflege. Wer z.B. nach einer Operation eine gewisse Zeit -in der Regel bis zu einem Monat- eine vierundzwanzigstündige Rundumpflege benötigt, würde ebenfalls im stationären Pflegeheim betreut. Wenn es besser geht ist der Aufenthalt im Pflegeheim nicht mehr notwendig, und mögliche Pflege kann ambulant zuhause oder woanders, z.B. in einer Tagespflegeeinrichtung stattfinden.
Wir halten es für nötig, dass in der Gemeinde Alfter (gemäß der Pflegeplanung Rhein-Sieg ) stationäre Pflegeplätze geschaffen werden und das nun aktiv mögliche Orte gesucht werden. Wichtig ist, dass dabei die ganze Gemeinde im Blick behalten wird und nicht Witterschlick und Volmershoven wie so oft vergessen werden. Hier haben wir bereits die Initiative ergriffen und haben das Folgende erfolgreich im Sozialausschuss beantragt:
NIEDERSCHRIFT vom 17.4.13
„Auf Basis des Antrages der Freien Wähler Alfter wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche freien Flächen zur Realisierung von dezentralen Pflegeeinrichtungen in allen Ortschaften der Gemeinde Alfter zur Verfügung stehen. “
Für ein stationäres Pflegeheim in Alfter-Ort halten wir den Kulturpark Alfter für den geeigneten Standort. Lesen Sie hier unseren Antrag dazu.