Abstand von Altglascontainern zu Anwohnern vergrößern – unser Antrag:

Teilen

Abstand von Altglascontainern zu Anwohnern vergrößern – unser Antrag:

Die FREIEN WÄHLER Alfter wurden mehrfach auf erhebliche Lärmbelästigung von Anwohnern durch Altglascontainer hingewiesen. Deutlich zu nah bei den Anwohnern stehen z.B. die Altglasc ...

Die FREIEN WÄHLER Alfter wurden mehrfach auf erhebliche Lärmbelästigung von Anwohnern durch Altglascontainer hingewiesen. Deutlich zu nah bei den Anwohnern stehen z.B. die Altglascontainer im Kramersbruch (s.Bild) und am Roisdorfer Weg.

 

Das Umweltbundesamt empfiehlt einen „anzustrebenden Abstand“ von 50 und mehr Metern zu Anwohnern. Als „ausreichend“ -und damit als Obergrenze des Erträglichen– wird vom Umweltbundesamt ein Abstand von 25 -12 Metern zu Anwohnern angegeben. Weiter hält das Umweltbundesamt stark lärmgeminderte Altglasdepotcontainer für notwendig. Oft sind Auffangvorrichtungen zur Lärmminderung in den Containern beschädigt oder fehlen.

Die Fraktion FREIE WÄHLER Alfter beantragt, der Rat möge beschließen:

1. Die Abstände von Glascontainern zu Wohnbebauung in der Gemeinde Alfter sollen die Empfehlung des Umweltbundesamtes eines „anzustrebenden Abstandes“ von 50 Metern nicht unterschreiten.

2. In Ausnahmefällen -an besonders wichtigen Standorten- darf die Obergrenze des „ausreichenden Abstands“ von 25 Metern als Mindestabstand in der Gemeinde Alfter gelten.

3. Die Verwaltung sucht neue Standorte für die Glascontainer am Kramersbruch und Roisdorfer Weg, damit die beiden Container zeitnah versetzt werden können. Sie legt weiter dem Rat eine Liste aller Standorte von Glascontainern im Gemeindegebiet vor, die einen Abstand von weniger als 50 Meter zu den Anwohnern haben. Die Gemeinde legt für diese Standorte Vorschläge für Alternativen vor, und prüft, ob auf einzelne Standorte wegen der Nähe zu anderen Glascontainern möglicherweise verzichtet werden kann.

4. Die Gemeinde wird beauftragt zu prüfen, ob überall im Gemeindegebiet stark lärmgeminderte Altglasdepotcontainer verwendet werden.