Kreisgesamtschule als Möglichkeit für Alfter – FREIE WÄHLER Alfter fragen nach
Sehr geehrter Herr Dr. Schumacher,
der Bedarf für eine Gesamtschule in Alfter besteht – 106 Alfterer Kinder wurden für 2012/2013 an Gesamtschulen angemeldet. Vielerlei verschiedene Zuständigkeiten und Vorgaben haben die Schulgründung in den letzten Jahren bis jetzt verhindert. Für die Eltern ist das schwer verständlich.
In der gesamten Region Bonn und linksrheinischer Rhein-Sieg-Kreis gibt es eine Unterversorgung mit Gesamtschulplätzen. Nicht nur die Gemeinde Alfter, sondern auch der Rhein-Sieg-Kreis, die Bezirksregierung und das Schulministerium NRW sind in der Pflicht diesen Mangel zu beheben.
Da Alfter die Gründung einer Gesamtschule für das Schuljahr 2012/2013 nicht aus eigener Kraft geschafft hat, wird auf Wunsch des Alfterer Rates zur Zeit die Möglichkeit einer interkommunalen Zusammenarbeit mit Bonn, Bornheim und Rheinbach geprüft.
Das Schulgesetzes NRW sieht aber noch eine weitere Möglichkeit zur Gründung einer Gesamtschule vor. Neben den Kommunen kann auch der Kreis verpflichtet sein, die Trägerschaft für eine Gesamtschule zu übernehmen.
§ 78 Abs. 4 Schulgesetzes NRW:
“….Werden die Voraussetzungen für die Errichtung und Fortführung einer Schule, für die die Trägerschaft der Gemeinde vorgesehen ist, nur durch Zusammenarbeit von Gemeinden gemäß § 80 Abs. 4 erreicht und führt diese Zusammenarbeit nicht zur Errichtung der Schule, so ist der Kreis verpflichtet, die Schule zu errichten und fortzuführen….”
Voraussetzung für die Trägerschraft des Kreises ist eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung mehrerer Gemeinden (§80 Abs. 4 Schulgesetz NRW). Sollte diese nicht zum Erfolg führen, muss der Kreis Träger werden. Es ist höchste Zeit, diese Möglichkeit nun auch für Alfter gründlich zu untersuchen. Dieses Szenario muss unbedingt rechtzeitig vorbereitet sein.
Dazu stellen die FREIEN WÄHLER Alfter folgende Fragen: Wir bitten Sie vorab diese schriftlich in der Schulausschusssitzung am 5.6.2012 zu beantworten. Weiter bitten wir Sie auf Verlangen der Fraktion an der Schulausschussitzung teilzunehmen.
1. Zur Schulausschusssitzung am 5.6.2012 sollen Ergebnisse zur kommunalen Zusammenarbeit mit Bonn, Bornheim und Rheinbach zur Gründung einer Gesamtschule vorgelegt werden. Genügen die bis zur Schulausschusssitzung von der Gemeinde Alfter unternommenen Maßnahmen den in § 78 und § 80 Schulgesetz NRW geforderten Kriterien zur Schulentwicklungsplanung, bei deren Nichterreichung der Kreis die Trägerschaft der Schule übernehmen müsste?
2. Wenn nein, was muss in welcher Frist seitens der Gemeinde Alfter unternommen werden, dass der Kreis seiner möglichen Verpflichtung zum nächsten Schuljahr bereits nachkommen kann?
3. Hat es nach dem Scheitern der Gesamtschule Alfter für das laufende Schuljahr bereits Gespräche mit dem Kreis oder der Bezirksregierung bezüglich einer Übernahme der Trägerschaft einer Gesamtschule in Alfter durch den Kreis gegeben?
4. Haben die Bezirksregierung oder das Schulministerium die Gemeinde Alfter und die umliegenden Kommunen zur Zusammenarbeit bei der Gründung einer Gesamtschule nach §80 Abs. 4 Schulgesetz NRW verpflichtet?
5. Wenn nein, hat die Gemeinde Alfter dies bemängelt?
6. Hat die Gemeinde Alfter versucht, das Ziel einer Kreisgesamtschule in Alfter beim Kreis, der Bezirksregierung und beim Schulministerium vorzuschlagen und durchzusetzen?
Wir bedanken uns im Voraus für die Beantwortung der Fragen und verbleiben mit freundlichen Grüßen.